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Newsletter 12/2009

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

ab Januar übernimmt der Bundesverband der DLRG eine Koordinationsfunktion für die Bewerbungen zum Zentralen Wasserrettungsdienst Küste (ZWRD-Küste) in den Küstenlandesverbänden Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig- Holstein. Das Präsidium hat dafür die zentrale Bewerbungs- und Koordinierungsstelle eingerichtet, die ihre Arbeit bereits aufgenommen hat und an die sich alle Interessenten wenden können.

Die Betreuung der Wachgänger vor Ort, die Abstimmung mit den Kurverwaltungen und weitere Aufgaben bleiben wie bisher in der Verantwortung der jeweiligen Einsatzleiter der Landesverbände.

Wie die Neuorganisation des Zentralen Wasserrettungsdienstes genau aussieht und welches Team dahintersteht, wird im neuen Lebensretter 4/09 aufgezeigt.  

Allen DLRG-Kameradinnen und Kameraden sowie den Freunden und Förderern der größten Wasserrettungsorganisation der Welt wünsche ich eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Neue Jahr.  

Hier ist der neue Newsletter. Viel Spaß beim Lesen. 

Euer Achim Wiese
Leiter Verbandskommunikation 

Der Newsletter als pdf-Download

Kurz und knapp

In eigener Sache

Die Bundesgeschäftsstelle, die Materialstelle und die DVV haben in der Zeit vom 24. Dezember bis zum 3. Januar geschlossen. Ab dem 4. Januar stehen die Mitarbeiter des Bundeszentrums dann wieder zur Verfügung.Das Hotel Delphin schließt vom 23. Dezember bis zum 7. Januar.
Unberührt hiervon bleibt das Lagezentrum, dass auch in diesem Jahr im Einsatzfall unter der bekannten Rufnummer erreichbar ist.

Wappennutzung auf Internetseiten: Bußgelder bis zu 1.000 Euro für unbefugte Nutzung

Landes- und Gemeindewappen sind Hoheitszeichen. Die Gestaltung und die Verwendung von Landes- oder Gemeindewappen sind gesetzlich und durch Verordnungen geregelt. Eine Verwendung durch Dritte – auch Vereine - ist untersagt. Eine unbefugte Nutzung des Wappens oder des Wappentieres beispielsweise auf einer Internetseite stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist damit strafbar. Hier können Bußgelder bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, die - insbesondere im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich - ihre Verbundenheit mit dem Land oder einer Gemeinde zum Ausdruck bringen wollen, stehen alternativ oft "Landes- oder Gemeinde-Zeichen" kostenlos zur Nutzung zur Verfügung. Die Zeichen sind ebenfalls markenrechtlich geschützt. Jede Nutzung ist daher genehmigungspflichtig!

Neue Wohlfahrtsmarken: Weihnachtsmotiv

Der Paritätische Wohlfahrts-Verband bietet auch in diesem Jahr allen DLRG-Gliederungen Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken zum reinen Portowert über das Wohlfahrtsmarken-Vertriebszentrum zum Kauf an. Der beim Verkauf erzielte Zuschlagserlös verbleibt somit zu 100 Prozent bei der Gliederung. Zum Verkauf anbieten könnt ihr die Marken zum Beispiel in eurem Vereinsheim, zu Sonderveranstaltungen oder auch auf dem Weihnachtsmarkt.

Und wenn die DLRG-Dienstpost mit den für uns zuschlagsfreien Marken beklebt wird, dann stellt das noch zusätzlich eine positive Art von Öffentlichkeitsarbeit dar.

Bestellen könnt ihr direkt online unter: http://www.wohlfahrtsmarken.paritaet.org/

Zentraler Wasserrettungsdienst Küste (ZWRDK)

Rettungsschwimmer können sich schon jetzt für den Zentralen Wasserrettungsdienst an der Küste für das Jahr 2010 bewerben. Das ausfüllbare Formular liegt im Internet als pdf-Download auf der Seite: http://www.dlrg.de/angebote/zwrdk.html

Eine Dialogseite zur elektronischen Anmeldung via Internet ist in Vorbereitung, wird aber noch einige Zeit bis zur Realisierung brauchen. Bis dahin bitten wir, den oben genannten Weg zu nutzen.

Infoflyer Zentraler Wasserrettungsdienst an der Küste (als pdf-Datei, 950kb)

NIVEA Delfin-Ausschreibung

Die Ausschreibungsunterlagen zum NIVEA Delfin sind ab sofort im Internet zu finden unter: http://www.dlrg.de/fuer-mitglieder/aktionenfoerderungen/nivea-delfin.html

DLRG-Wachstationen bei Seen.de

Die DLRG kooperiert mit dem Internetportal seen.de. In diesem Portal sind deutschlandweit die Seen mit Kurzbeschreibungen, Karten und Bildern, Hinweisen zu Freizeitangeboten zu sehen. Die Gliederungen haben nun die Möglichkeit ihre Wachstationen an den einzelnen Gewässern einzutragen und zu beschreiben. Seit Januar 2009 sind die Informationen auf der Webseite zu sehen. Die Gliederungen haben in der Verwaltungsoberfläche ihres DLRG Accounts einen Link, mit dem sie sich in das Backend von seen.de einloggen können.

Lebensretter – Wir in der DLRG

Top-Thema: ZWRD-Küste: Sicherheit aus einer Hand (weiter)
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Impressum

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG)
Generalsekretär Ludger Schulte-Hülsmann
Im Niedernfeld 1-3
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723/955-0
Fax: 05723-955999
E-Mail: bgf@bgst.dlrg.de


Eingetragen im Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Vereins-Register-Nr.: VR 24198-NZ

Vertretungsberechtigter Vorstand:
Dr. Klaus Wilkens, Präsident
Dr. Detlev Mohr, Vizepräsident
Jochen Brünger, Vizepräsident
Ute Vogt, Vizepräsidentin

USt-ID: DE 119 823 912

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs.2 RStV
Achim Wiese, Leiter Verbandskommunikation

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