Freiwillige (Ehrenamts) -Unfallversicherung der VBG in der DLRG nicht notwendig
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet Vereinen/Verbänden seit einigen Jahren die Möglichkeit, die Aktiven und Vorstände gegen (Arbeits-)Unfälle zu versichern. Diese Möglichkeit besteht per direktem Abschluss oder über einen vorhandenen Landessportbund.
Diese Zusatzversicherung wird für die DLRG jedoch nicht benötigt, da alle Aktiven und Vorstandmitglieder bereits automatisch gegen Unfälle während der DLRG-Tätigkeit versichert sind. Über das SGB VII ist unser Verband als Rettungsorganisation bereits automatisch erfasst, so dass unsere Aktiven gegen Arbeitsunfälle abgesichert sind.
Sollte eure Gliederung diese Zusatzversicherung der VBG abgeschlossen haben, so sollte diese schnellstmöglich gekündigt werden.
Bei Rückfragen steht euch die Versicherungsabteilung im Bundesverband unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.