Selbst durchgeführte Feuerwerke müssen extra versichert werden
Wer im Rahmen seiner Vereinsaktivitäten, beispielsweise bei einem Sommerfest, ein Feuerwerk selbst abbrennen möchte, benötigt neben den behördlichen Genehmigungen auch einen ausreichenden Versicherungsschutz. Kommt während der Durchführung des Feuerwerkes ein Dritter zu Schaden, so können die Schadenersatzansprüche des Geschädigten in die Millionen gehen.
Über die Betriebshaftpflichtversicherung der DLRG sind zwar Vereinsaktivitäten wie Sommerfeste versichert, jedoch sind vom Versicherungsschutz jegliche Aktivitäten rund ums Feuerwerk ausgeschlossen. Hierzu gehören z.B. auch Feuerwerke für technische Zwecke (Handfackeln, Rauchsignale, etc.).Wer selbstständig bei seinen Aktivitäten ein Feuerwerk abbrennen möchte, sollte eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen. Selbstverständlich kann dies auch über die DLRG erfolgen. Die einmaligen Zusatzkosten für die Zusatzversicherung richten sich nach dem Wert des eingesetzten Feuerwerks.
Werden zukünftig bei den Vereinsaktivitäten Feuerwerke geplant, so solltet ihr euch zwecks zusätzlicher Versicherung rechtzeitig mit der Versicherungsstelle im Bundesverband in Verbindung setzen. Die Versicherungsabteilung stellt euch auch gerne die Liste der verschiedenen Feuerwerks-Kategorien zur Verfügung, die alle der Zusatzversicherung unterliegen und nicht automatisch in der Haftpflichtversicherung mitversichert sind.
Bei Fragen steht euch das Team aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.