Förderung aus Mitteln der Margot-Probandt-Franke-Stiftung
Mit dem Rundschreiben Nr. 2015/015 wurde die diesjährige Förderung aus Mitteln der Margot-Probandt-Franke-Stiftung ausgeschrieben. Antragsschluss ist der 30. April 2015. Eine rückwirkende Förderung von Beschaffungen (vor Ausschreibungsbeginn und Antragstellung) ist nicht möglich. Nach der Bewilligung eines Antrags muss der mitgeteilte Beschaffungszeitraum eingehalten werden; Terminverlängerungen sind nach Absprache möglich. Das Rundschreiben, Informationen über Antragskriterien und -verfahren sowie die Artikelübersicht und das Antragsformular gibt es hier im Internet.