Neue Gemeinsame Grundsätze der BAGEH – Anerkennung der neuen EH-Ausbildung in der DLRG
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe hat die Gemeinsamen Grundsätze für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe neu gefasst und zum 1. Januar 2015 verabschiedet. Damit werden die bisher vereinbarten Kursformen „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ (8 Unterrichtseinheiten - UE), „Erste-Hilfe-Ausbildung“ (16 UE) und „Erste-Hilfe-Training“ (8 UE) durch die Kursformen „Erste-Hilfe-Ausbildung“ mit 9 UE und „Erste-Hilfe-Fortbildung“ mit 9 UE ersetzt. Bundesweit wird damit die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe auf diese beiden Kursformen vereinheitlicht.
Die DLRG erkennt diese neuen Kursformen in allen Qualifikationen, in denen bisher ein Erste-Hilfe-Kurs mit 8 Doppelstunden oder ein Erste-Hilfe-Training gefordert wird, an. Auch bei den Rettungsschwimmabzeichen Silber und Gold werden diese Kurse ab sofort anerkannt. Nähere Informationen sind im Rundschreiben RS-2015-009 nachzulesen.