Impressumspflicht bei Facebook
Die Impressumspflicht des § 5 TMG gilt auch für alle nicht-privaten Seiten auf sozialen Netzwerken wie Facebook. Hierbei ist es egal, ob es sich um eine Website, einen Blog oder ein Profil auf Facebook handelt. Jede Gliederung, die einen Facebook-Auftritt hat, muss daher darauf achten, dass die Kontaktdaten und sonstigen wichtigen Informationen über die jeweilige Gliederung eingestellt sind. In das Impressum gehören: Name und Anschrift der Gliederung, Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Fax (wenn vorhanden), Angabe des oder der Vertretungsberechtigten, Register und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (wenn vorhanden). Fynn Ohse