Drohnen und Quadrokopter extra versichern
Ob zur Aufklärung im Einsatzfall oder zur Dokumentierung bei einer Übung - Drohnen oder so genannte Quadrokopter werden auch in der DLRG eingesetzt. Diese Geräte fallen in die Kategorie „Luftfahrzeuge“ und unterliegen damit den gesetzlichen Regelungen des Luftverkehrs und der Luftverkehrsordnung. Nutzung und Gewicht bestimmen, ob eine Aufstiegsgenehmigung durch die jeweils zuständige Landesbehörde notwendig ist oder nicht. Allerdings sind auch bei ordnungs-gemäßer Genehmigung weder Haftpflichtrisiko noch Sachschaden automatisch über die DLRG mitversichert. Wenn solche Luftfahrzeuge bei euch in den Gliederungen eingesetzt werden und wir euch bezüglich Versicherungen beraten sollen, dann setzt euch mit uns in Verbindung.