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Änderungen in den DLRG-Versicherungsrahmenverträgen zum 1. Januar 2016

1) Versicherungsschutz Rettungshunde – neuer Rahmenvertrag

Immer wieder mussten wir uns mit der Frage des korrekten Versicherungsschutzes der Rettungshunde in unserem Verband beschäftigen. Der über unseren Haftpflichtrahmenvertrag vorhandene Haftpflichtversicherungsschutz ist sehr eindeutig und auch bei allen satzungsgemäßen Tätigkeiten für das gesamte Rettungshundeteam gegeben, also nicht nur bei Einsätzen, sondern auch bei Übungen bzw. Ausbildungen. Anders gestaltete sich jedoch der Unfallversicherungs­schutz, der benötigt wird, um Behandlungskosten bei Hunden abzudecken.

Beim Einsatz, der Übung oder Ausbildung kann sich der Rettungshund schnell einmal verletzen und die Behandlungskosten können ein paar Hundert Euro betragen. Der vorhandene gesetzliche Unfallversicherungsschutz schützt unsere Rettungshunde jedoch nur bei Einsätzen. Bei Übungen oder der Ausbildung gab es bisher keine weitere Absicherungsmöglichkeit für die Rettungshunde über unseren Verband.

Dem Wunsch nach dieser zusätzlichen Absicherung sind wir nun nachgekommen und können euch den neuen Rahmenvertrag „Zusatzversicherung Rettungshunde“ präsentieren. Der neue Vertrag deckt anfallende Kosten bei Unfall oder Tod des Rettungshundes, sowohl bei Einsätzen, als auch bei Übungen oder Ausbildungen.

Die Kosten für die Zusatzversicherung belaufen sich auf lediglich brutto 119 Euro je Hund und Jahr.

Weitere Informationen zum generellen Versicherungsschutz der Rettungshunde bzw. des Rettungshundeteams und der neuen Zusatzversicherung könnt ihr unserem neuen Infoblatt „Rettungshunde“ entnehmen.

2) Auslandsreiseversicherung – neuer Rahmenvertrag zum 1. Januar 2016

Für das zum 31.12.2015 auslaufende „Jugendversicherungswerk“ beim Deutschen Ring wurde ein Nachfolgeprodukt gefunden. Ab 2016 können nunmehr Auslandsreisen oder Veranstaltungen im Ausland über den neuen Rahmenvertrag „Auslandsreiseversicherung“ mit der HanseMerkur versichert werden.

Im Gegensatz zum alten Produkt können nun auch alle Auslandsreisen versichert werden und nicht wie bisher nur Jugendreisen. Nicht mehr versicherbar sind dafür Inlandsreisen.

Versichert in der neuen Auslandsreiseversicherung sind dann auch anfallende Kosten durch Krankheit oder Unfall im Ausland, also eine Auslandsreisekrankenversicherung, eine Unfallver­sicherung sowie eine Haftpflichtversicherung. Die Kosten für die Versicherung belaufen sich auf brutto 0,40 Euro je zu versichernde Person und Reisetag. Anmeldungen erfolgen nicht mehr direkt beim Versicherer, sondern ab sofort über die DLRG-Versicherungsstelle.  Mit dieser neuen Auslandsreiseversicherung konnte ebenfalls eine Deckungslücke geschlossen werden, denn nunmehr sind alle Veranstaltungen im Ausland für jede teilnehmende Person, egal welchen Alters, egal ob Mitglied oder nicht, versicherbar.
Weitere Informationen zum Vertrag stehen auf dem Infoblatt „Auslandsreise“.

3) Informationen zur Gebäude- / Inventar- und Glasversicherung

Wie bereits angekündigt, gibt es jetzt einheitliche Regelungen für die Mitversicherung von Elementarschäden. Es muss zwar bei Versicherungswunsch ein individueller Beitrag berechnet werden, jedoch gelten z.B. einheitliche Selbstbeteiligungsregelungen und auch auf dem Versicherungsmarkt nicht mehr versicherbare Risikoorte können im DLRG-Rahmenvertrag versichert werden. Neu im Rahmenvertrag ist dazu die nunmehr mögliche Absicherung von Rohbauten gegen die Gefahren Sturm und Leitungswasser. Bisher war nur das Feuerrisiko versicherbar. Um zukünftig Rohbauten einfacher abzusichern, wurde ein extra Antrag entwickelt sowie das Infoblatt entsprechend erweitert.

Außerdem wurden die Versicherungsmöglichkeiten von Inventar im Container und dem Container selbst erweitert. Bisherige Summengrenzen konnten teilweise sogar aufgehoben werden.

Die Informationen „Gebäude-Inhalt“ und „Vereinsheim“ zu den o.g. Bereichen und der neue „Vereinsheim- Antrag“ sind bereits online gestellt.

4) Informationen zur Elektronikversicherung

Wie bereits im Rundschreiben 2014 „RS 2014-099“ mitgeteilt, gibt es für die zu versichernden Mobiltelefone nun eine extra Anlagengruppe D4.

Ab 2016 gilt für diese Anlagengruppe eine weitere Regelung. Die zu versichernden privaten Mobiltelefone können nicht mehr pauschal versichert werden, sondern müssen mit detaillierten Angaben zum Gerät und Besitzer gemeldet werden. Nur wer die extra Tabelle mit den Detailangaben dem Antrag beilegt, sofern Mobiltelefone versichert werden sollen, kann sicherstellen, dass die Geräte auch wirklich versichert sind. DLRG-Diensthandys können weiterhin pauschal versichert werden. Im Schadenfall gilt dann noch zusätzlich: Bei der Nutzung von Mobiltelefonen, egal ob DLRG-Handy oder private Gerät, ist zudem im Schadenfall eine Vorlage des Kaufbeleges des beschädigten Gerätes zwingend notwendig, ohne diesen kann im Schadenfall keine Erstattung erfolgen.

5) Änderungen im SGB VII – gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Jugendmaßnahmen

Die in unserem letzten Rundschreiben „RS 2014-099“ angekündigte Gesetzesänderung wurde im Laufe des Jahres vollzogen. §2, Abs. 1 Nr. 12, SGB VII wurde um den Passus „Nachwuchsförderung“ erweitert, so dass nun Rechtssicherheit bezüglich der Versicherung von Jugendmaßnahmen besteht.

Der neue Wortlaut des Gesetzes lautet:

„Kraft Gesetzes sind versichert Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen einschließlich der satzungsmäßigen Veranstaltungen, die der Nachwuchsförderung dienen, teilnehmen“.

Die letztes Jahr extra abgeschlossene Unfallversicherung wurde aufgehoben, so dass der bisher allen bekannte alte Versicherungsschutz wieder hergestellt werden konnte.

Weitere, in unseren Augen noch unklare Auslegungen des neuen Gesetzeswortlautes, werden derzeit mit den Unfallkassen besprochen und verhandelt.

6) Änderungen der Versicherungsabrechnungen

Ab 2016 werden die über den DLRG-Bundesverband den Gliederungen in Rechnung gestellten Versicherungsbeiträge und Gutschriften nicht mehr auf der Materialstellen­rechnung ausgewiesen, sondern über eine extra Versicherungsabrechnung berechnet. Mit dieser Änderung kommen wir dem Wunsch nach mehr Transparenz nach. Gliederungen können so die in Rechnung gestellten Versicherungsbeiträge genauer nachvollziehen und kontrollieren.
Die neuen o.g. Infoblätter und Formulare findet ihr unter: http://www.dlrg.de/fuer-mitglieder/recht-versicherung/versicherungsinfos.html

Bei Rückfragen zu den o.g. Themen steht euch die Versicherungsabteilung im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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