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DLRG lehnt neue DGfdB-Richtlinie ab

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) hat ein Entwurfsverfahren (Blaudruckverfahren) für die neu gefasste Richtlinie 94.10 auf den Weg gebracht. Diese trägt den Titel: „Einsatz von Rettungsschwimmern der Wasserrettungsorganisationen (WRO) in öffentlichen Bädern".

Trotz der Beteiligung und Mitwirkung der DLRG an der Überarbeitung konnte in einigen juristischen Fragen zwischen dem Bundesverband und der DGfdB keine Übereinstimmung erzielt werden. So sieht der Bundesverband Gefährdungspotenzial für die Gliederungen, wenn sie sich auf Regelungen einlassen, die der zur Richtlinie gehörige Mustervertrag enthält. Die Bedenken, die in den Erarbeitungsprozess rechtzeitig eingebracht wurden, hält der Bundesverband für klärungsfähig. Da sich die DGfdB jedoch nicht im Vorfeld der Verabschiedung des Blaudruckverfahrens auf einen Klärungsprozess einließ und den Abstimmungsprozess einseitig forcierte, sah sich die DLRG gezwungen, gegen diese Unterlagen zu votieren.

Der Bundesverband empfiehlt daher allen Gliederungen, die mit einem Badbetreiber vor Ort zusammenarbeiten und mit Rettungsschwimmern unterstützen, keinesfalls die neuen Unterlagen in der Fassung des Jahres 2016 zu nutzen. Eine Vertragsfassung als Vorlage für die Vereinbarung mit den Betreibern ist derzeit in Abstimmung zwischen den Justiziaren der DLRG,  unserer Haftpflichtversicherung und dem Kommunalen Schadensausgleich.

 

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