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Unfälle beim Wachdienst an der Küste: Was ist zu tun?

Tausende von Rettungsschwimmern aus der gesamten Bundesrepublik absolvieren jedes Jahr ihren Wachdienst an der Ost- oder Nordsee. Hierbei bleiben Unfälle leider nicht aus. Doch was ist bei einem Unfall eigentlich wirklich zu tun? Welcher Arzt muss aufgesucht werden, welche Unfallanzeige muss ausgefüllt werden, wer muss ggf. noch informiert werden? Wird der Unfall über die Krankenkasse oder eine Berufsgenossenschaft abgewickelt? Fragen über Fragen, die wir hiermit beantworten wollen.

Alle Wachgänger (vom Rettungsschwimmer über Bootsführer bis zum
Wachleiter/Abschnittsleiter) sind bei Unfällen während des Wachdienstes

separat abgesichert. Bei einem Unfall springt zur Kostenübernahme von Heilbehandlungen, etc. nicht die Krankenkasse ein, sondern die Abwicklung erfolgt als „Arbeitsunfall“ über eine Berufsgenossenschaft (Unfallkasse).

Wer als Wachgänger während des Wachdienstes einen Unfall hat, bei dem die Verletzung von einem Arzt behandelt werden muss, der muss einen „Durchgangsarzt“ aufsuchen. Alternativ zum Durchgangsarzt kann auch ein Krankenhaus aufgesucht werden. Wo sich der nächste Durchgangsarzt in der Nähe der Wachstationen befindet, wissen meist die zuständigen Kurverwaltungen. Alternativ kann man den Durchgangsarzt auch auf den Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter www.dguv.de suchen.

Dem Arzt oder Krankenhaus ist dann der Unfall als Arbeitsunfall mit Abrechnung über den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (als zuständige Berufsgenossenschaft) zu melden.

Nach jedem Unfall ist in Zusammenarbeit mit dem Wachleiter/Abschnittsleiter zusätzlich eine „Unfallanzeige“ auszufüllen. Diese sollte dann unverzüglich an die Versicherungsabteilung  im Bundesverband oder an die Stabstelle ZWRD-K gesandt werden. Ein bereits vorausgefülltes Formular hat jeder Wachleiter zur Hand. Das Formular ist auch auf unseren Internetseiten zu finden.

Bei weiteren Behandlungen am Heimatort muss dem Arzt der Vorgang immer als Arbeitsunfall mit Zuständigkeit des GUV Hannover angezeigt werden.

Noch immer werden sehr viele Unfälle nicht ordnungsgemäß angezeigt. Entweder wird komplett vergessen, eine Unfallanzeige zu schreiben oder es werden noch falsche Formulare genutzt. Zuständig für alle Unfälle während des Rettungswachdienstes an der Küste, bei denen die Wachgänger durch die Einsatzleitung in Bad Nenndorf eingesetzt werden, ist der GUV Hannover.

Eine ordnungsgemäße Unfallmeldung ist sehr wichtig, denn nur so kann eine „richtige“ Heilbehandlung mit vollständiger Kostenübernahme erfolgen.

Bei Rückfragen steht euch die Versicherungsabteilung im Bundesverband unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung. 

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