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Versicherung: Nur zusätzliche Elementardeckung bietet ausreichend Schutz bei Unwettern

In den vergangenen Wochen beschäftigten uns bundesweit erneut massive Unwetter, die zum Teil sehr hohe Schäden an Autos, Gebäuden und Hausrat verursacht haben.

Von diesen Schäden waren auch DLRG-Gliederungen betroffen. Fahrzeuge und Vereinsräume standen unter Wasser und Gebäude wurden massiv durch das eindringende Wasser angegriffen.

Während die Schäden an den Fahrzeugen noch über eine bestehende Kaskoversicherung relativ schnell und unkompliziert abgewickelt werden können, sind die Schäden am DLRG-Inventar und den Gebäuden häufig gar nicht erst versichert.

Über die in der Gebäude- und Inventarversicherung abzusichernden Grundrisiken sind die Schäden durch Überschwemmung und Rückstau gar nicht versichert. Lediglich Sturmschäden, z.B. das abgedeckte Dach durch extremen Sturm, sind abgedeckt, sofern das Risiko „Sturm" mitversichert wurde.

Alle weiteren Schäden, wie z.B. Überschwemmung oder Rückstau, sind lediglich versichert, wenn das Sonderrisiko „Elementar" mitversichert wurde. Dies ist derzeit bei den wenigsten Gliederungen der Fall. Wie bereits im Newsletter Oktober 2015 erläutert, kann im DLRG-Rahmenvertrag Gebäude-/Inhaltsversicherung dieses Sonderrisiko mitversichert werden. Informationen hierzu könnt ihr im Infoblatt finden.

Für Rückfragen steht die Versicherungsabteilung in Bundesgeschäftsstelle (Telefon 05723 955-414) gerne zur Verfügung.

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