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Erhebung der Mitgliederstatistik und des statistischen Jahresberichtes für das Abfragejahr 2016 über das DLRG-Internet-Service-Center (DLRG-ISC)

Die Erhebung der Mitgliederstatistik und des statistischen Jahresberichtes für das Abfragejahr 2016 ist durch die alleinige Online-Abfrage über das DLRG-Internet-Service-Center (DLRG-ISC) ab Mitte November 2016 bis Ende Februar 2017 durchzuführen.

Es gelten folgende verbindliche Endtermine zur Abgabe gegenüber dem DLRG-Bundesverband (die Landesverbände können vorgelagerte Termine vorgeben):

Mitgliederstatistik: 31.1.2017
Statistischer Jahresbericht: 28.2.2017

Grundlage der Online-Statistik ist der Beschluss im DLRG-Präsidialrat (Präsidenten und Präsidentinnen der DLRG-Landesverbände) vom 2./3.11.2012 in Bad Nenndorf. Es wurde beschlossen, dass ab dem Abfragejahr 2013 die onlinebasierte Version der Statistik (eine Entwicklung der ehrenamtlichen Mitarbeiter des DLRG-Arbeitskreises Internet) die bisherige Erfassung, per Datenaustausch mithilfe des DLRG-Vereinsverwaltungsprogrammes, ersetzt.

Zur Erfassung der Zahlen sind im DLRG-Internet-Service-Center (DLRG-ISC) unter der Web-Adresse dlrg.de oder dlrg.net zwei Applikationen „Mitgliederstatistik“ und „statistischer Jahresbericht“ eingerichtet. Die Gliederungen müssen eigenständig dafür sorgen, dass in jeder Gliederung mindestens einer verantwortlichen Person entsprechende Berechtigungen vorliegen (ggf. Rücksprache mit dem Webmaster der Gliederung/Übergliederung und/oder der Geschäftsstelle auf Landesebene halten).

Die Erfassung zu Mitgliedern und den statistischen Angaben ist für alle DLRG-Gliederungen verpflichtend. Die Nichtabgabe kann zur Übernahme von Vorjahreswerten mit Aufschlägen bis hin zu Einschränkungen/Sanktionen der Gliederungen in der DLRG-Familie führen.

Nutzer der Software DLRG-Vereinsverwaltung (Bundesverband) und Nutzer der Software SEWOBE-VerbandsManager (LV Württemberg) können die Daten der Mitgliederstatistik per Datenaustausch in die Online-Version importieren.

Die Mitgliederdaten werden in der aktuellen Version wieder jahrgangsweise aufgenommen, um mit den Informationen die bisherige DLRG-Mitgliederstatistik ergänzend erstellen zu können. Aus softwaretechnischen Gründen erfolgt auf die Eingabe der Ehrenmitglieder keine Plausibilitätsprüfung; dies bitte bei der Erfassung mit berücksichtigen.

Mit der Erfassung der Abfragen in der Mitgliederstatistik (zu Jahrgangsabhängig (Mitglieder bis 10 Jahre)) können sich für die Gliederungen Kosten (in Form von Versicherungsprämien; die der Gliederung über die DLRG-EDV-Materialrechnung in Rechnung gestellt werden) ergeben. Eine Abstimmung mit dem Schatzmeister kann erforderlich sein.

Mit der Erfassung der Abfragen im Statistischen Jahresbericht (zu 11 Material/Leistung –WRD, Rettungsboote, zu 15 Kursangebote Schwimmausbildung, für Nichtmitglieder, zu 15 Kursangebote Schwimmausbildung, für Mitglieder über 10 Jahre, zu 15 Kursangebote Breitensportkurse, Nichtmitglieder und Mitglieder) können sich für die Gliederungen Kosten (in Form von Versicherungsprämien; die der Gliederung über die DLRG-EDV-Materialrechnung in Rechnung gestellt werden) ergeben. Eine Abstimmung mit dem Schatzmeister kann erforderlich sein.

Sollen einzelne Versicherungen nicht geschlossen werden, muss nach dem Meldeschluss das Referat 1 – Versicherungen in der Bundesgeschäftsstelle kontaktiert werden.

Bezugnehmend auf den Familienbeitrag in der Mitgliederstatistik geben wir an dieser Stelle nochmals den vollständigen Wortlaut des Beschlusses der DLRG Bundestagung vom 02.- 04.10.1986 in Schonach zum Familienbeitrag wieder; siehe Rundschreiben Nr. 150 / 86 vom 16.12.1986. Die Bundestagung hat auf Antrag des Landesverbandes Niedersachsen folgenden Beschluss gefasst: „Eltern mit mindestens einem minderjährigen Kind oder alleinerziehenden Personen mit mindestens zwei minderjährigen Kindern zahlen einen Familienbeitrag in Höhe von 2 Erwachsenenbeiträgen. Die Beitragsabführungen an die übergeordneten Gliederungen richten sich nach dem Familienbeitrag.“

Zu den Vorbereitungen und der Benutzerführung in den Apps stellen wir euch eine Anleitung zur Verfügung, die alle Schritte (vom Anlegen eines DLRG-Accounts, der Berechtigung bis zur Bedienung in der App) verständlich erläutert. Diese kann über einen Link in der Statistik-App aufgerufen werden.

Die DLRG-Landesgeschäftsstellen und die zentralen Ansprechpersonen der Webmaster wurden im Vorlauf zur Online-Statistik über das Verfahren informiert und können den Gliederungen somit ausreichend Auskunft erteilen. Abschließend darf ich auch noch darauf verweisen, dass die Übergliederungen aufgefordert sind, vor der Weitergabe der Berichte, diese plausibel zu überprüfen.

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