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Kein Versicherungsschutz während der Raucherpause

Wer seine Arbeitszeit für eine Raucherpause unterbricht, steht während der gesamten Unterbrechung nicht mehr unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Zur Unterbrechung gehört nicht nur die Raucherpause selbst, sondern auch der Weg vom Arbeitsplatz zur Raucherstelle und zurück. Dass kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz mehr gegeben ist, entschied das Sozialgericht Berlin mit Urteil v. 23.01.2013 (S68 U 577/12).

Dieses Urteil wird zukünftig sicherlich auch von den Unfallkassen für Unfälle während einer Raucherpause bei der ehrenamtlichen Arbeit eine Rolle spielen. Wer also während der ehrenamtlichen Tätigkeit eine Raucherpause einlegt, wird zukünftig bei einem Unfall während dieser Pause den gesetzlichen Unfallschutz nicht mehr in Anspruch nehmen können.

Wie die Unfallkassen mit den Fällen in der Praxis umgehen, die während einer Kombination aus ehrenamtlicher Arbeit und Rauchen entstehen (z.B. die Zigarette während einer satzungsgemäßen Tätigkeit, ohne direkte Pause), bleibt abzuwarten.

Bei Rückfragen zu diesem Thema steht euch die Versicherungsabteilung in der Bundesgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 05723 955-414 gerne zur Verfügung.

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