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Gerüst am Haus unbedingt der Versicherung melden

Für Bau- oder Renovierungsarbeiten am Gebäude, z.B. dem Vereinsheim, ist es oft notwendig ein Gerüst aufzustellen. Dies übernehmen häufig die Firmen, die mit den entsprechenden Arbeiten am Haus beauftragt wurden.

Doch was passiert eigentlich, wenn Diebe durch das aufgestellte Gerüst einfacher ins Vereinsheim einsteigen können? Der Weg zum ganz einfach gesicherten Fenster im Obergeschoss ist ja nun frei zugänglich.  Auch in solchen Fällen schützt eine Gebäude-/Inventarversicherung vor dem finanziellen Verlust eines Einbruches.

Doch das Gerüst muss der bestehenden Gebäude-/Inventarversicherung unbedingt gemeldet werden. Unterbleibt diese Meldung und der Diebstahl konnte nur passieren, weil das Gerüst stand, dann zahlt der Versicherer u.U. nicht den vollen Schaden, ist im schlimmsten Fall sogar leistungsfrei.

Um dies zu vermeiden, reicht eine einfache kurze Meldung über das geplante Gerüst an die bestehende Gebäude-/Inventarversicherung aus. Ein Mehrbeitrag ergibt sich durch das Gerüst im Normalfall nicht. Wer seine DLRG-Räume und/oder Gebäude im DLRG-Rahmenvertrag versichert hat und ein Gerüst aufstellen möchte, der kann die Meldung über das Gerüst an die DLRG-Versicherungsabteilung machen. Diese leitet dann die Meldung weiter.

Für Rückfragen steht euch die Versicherungsabteilung im Bundesverband unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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