Anhänge zu den Ausbilderhandbüchern aktualisiert
In der Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen ist für den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Gold die Handhabung gebräuchlicher Hilfsmittel zur Wiederbelebung vorgeschrieben. Anhang 12 zu den Ausbilderhandbüchern ist mit „Gebräuchliche Wiederbelebungsgeräte" betitelt und bietet die Beschreibung von Nutzung der Taschenmaske und Beatmungsfolie
Der Anhang 4 „AED für Rettungsschwimmer" ist ebenfalls aktualisiert worden. Alle Anhänge stehen hier zum Download zur Verfügung.