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Neuer Rahmenvertrag zur Drohnenversicherung

 

Bereits im August 2015 berichteten wir über die Notwendigkeit, Drohnen extra versichern zu müssen. Um nun diese Flugobjekte möglichst einfach und günstig versichern zu können, hat sich die Versicherungsabteilung des Bundesverbandes um einen Rahmenvertrag bemüht. Dieser neue Rahmenvertrag ist auch fast fertig und ermöglicht es den Gliederungen schnell, einfach und vergleichbar günstig mit Marktprämien, ihre Flugobjekte absichern zu können.

Neben guten Prämien und akzeptablen Selbstbeteiligungen standen bei den Vertragsverhandlungen die abzusichernden Risiken im Vordergrund. Wichtig hierbei war, alle möglichen Flüge und die damit verbundenen Risiken auch wirklich abzusichern und dies möglichst ohne Einschränkungen.

Wer als DLRG-Gliederung bereits ein Flugobjekt besitzt oder in naher Zukunft plant, eins anzuschaffen, der sollte sich mit der Versicherungsabteilung des Bundesverbandes in Verbindung setzen. Sobald der Rahmenvertrag final geschlossen ist, wird der neue Rahmenvertrag sowie der Antrag auf die DLRG-Homepage gestellt.

Für Rückfragen steht euch die Versicherungsabteilung im Bundesverband unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

Bei Fragen zum Thema UAV (Drohnen) in der DLRG empfehlen wir das Merkblatt E0-001-17 des DLRG Bundesverbandes.

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