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Kultusminister beschließen neue Vereinbarung zur DPO

Die 230. Amtschefkonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 4. Mai in Bonn der neuen Deutschen Prüfungsordnung (DPO) Schwimmen zugestimmt. Damit hat sie eine Empfehlung zum „Schwimmen in der Schule“ verabschiedet, die eine stärkere Konzentration auf die Kernaufgabe Schwimmunterricht in der Schule im Rahmen des Unterrichtsfachs Sport und im Rahmen außerunterrichtlicher Schwimmangebote beinhaltet. So findet der seit August 2013 laufende Prozess der Novellierung der DPO in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) und der Deutschen Vereinigung Sportwissenschaft (DVS), Kommission Schwimmen, seinen Abschluss.

Der BFS hat am 8. Mai in Köln beschlossen, die geänderte Prüfungsordnung am 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Die DLRG hatte bereits im November 2016 die geänderte Prüfungsordnung im Präsidialrat beschlossen, jedoch ihre In-Kraft-Setzung aufgrund der ausstehenden Zustimmung durch die KMK offen gelassen.

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