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Schäden rechtzeitig melden

Wir befinden uns mitten im Sommer. Die Wasserrettungsstationen sind besetzt, das Einsatzmaterial steht startklar an der Station, die Boote liegen im Wasser am Steg und die Rettungsschwimmer warten auf ihre Einsätze. Im Idealfall kommt dann ein Einsatz, bei dem die DLRG auch helfen kann und sowohl der Hilfesuchende als auch die DLRG-Einsatzkräfte samt Material diesen Einsatz unbeschadet überstehen. Doch das ist leider nicht immer so. Im Einsatz muss es schnell gehen. Das DLRG-Funkgerät fällt beim Einsteigen ins Boot aus der Tasche und ins Wasser; der Rettungsschwimmer stolpert beim Einsteigen ins Boot und verletzt sich am Knie oder das Boot wird beim Ablegen von einer kleinen Welle erfasst, schlägt gegen den Steg und beschädigt sowohl Steg als auch das Boot. Eine Vielzahl an denkbaren Schäden, die in der Praxis auch die DLRG jedes Jahr aufs Neue ereilen. Gut, dass unsere Einsatzkräfte und auch die DLRG-Gliederungen gegen viele Schäden automatisch versichert sind oder sich durch Zusatzversicherungen optimal absichern können.

Doch im Schadenfall ist Eile geboten. Die Versicherer haben keine Probleme, wenn Schäden erst nach Saisonende repariert werden, oder abhanden gekommene Gegenstände erst später ersetzt werden. Sie haben aber ein Problem damit, wenn die Schäden erst nach Saisonende gemeldet werden, obwohl sie bereits vorher bekannt waren. Im Schadenfall muss die Schadenanzeige beim Versicherer unverzüglich erfolgen.

Der Schaden an einem Funkgerät, der erst am Saisonende bei einer Gerätekontrolle festgestellt wird, kann natürlich auch erst nach der Feststellung gemeldet werden. Das während der Saison ins Wasser gefallene Funkgerät muss aber sofort gemeldet werden und nicht erst nach Saisonende.

Eine Schadensmeldung ist auch nicht zeitaufwändig. Die erforderlichen Schadenanzeigen sind schnell ausgefüllt und können auch digital an die Versicherungsabteilung geschickt werden. Idealerweise gleich mit Schadenfotos und falls dies bereits möglich ist, mit einem Kostenvoranschlag für eine erforderliche Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Bei Vorliegen vollständiger Unterlagen erfolgt auch eine Freigabe der Versicherung für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung innerhalb kürzester Zeit. Am Wochenende das Boot beschädigt, am Sonntagabend oder Montagfrüh den Schaden der Versicherungsabteilung gemeldet, am Dienstag/Mittwoch bereits die Reparaturfreigabe vom Versicherer und am Freitag das Boot wieder einsatzbereit. So kann im Idealfall eine Abwicklung des Schadens ablaufen.

Wer noch Bedarf an der ein oder anderen Zusatzversicherung hat, oder sich einfach nur erkundigen möchte, ob er ideal versichert ist oder Rückfragen im Schadenfall hat, der kann sich gerne an die DLRG-Versicherungsabteilung wenden. Diese steht euch unter der Telefonnummer 05723/955-414  zur Verfügung.

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