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Juniorretter angesiedelt beim gesetzlichen Unfallversicherungsträger

Immer wieder kam die Frage auf, ob ein  Juniorretter Anspruch auf Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat? Nach langen Verhandlungen und Erklärungen der Tätigkeit und der Ausbildungsbereiche, haben wir nun von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die Bestätigung erhalten, dass Versicherungsschutz besteht. Der konkrete Versicherungsschutz ist allerdings abhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten im Einzelfall. Weichen diese vom theoretischen Rahmen ab, sind diese für die Beurteilung des Versicherungsschutzes maßgeblich.

Da uns bislang keine Unfälle vorliegen, sind wir auf eure Mithilfe angewiesen. Wir bitten daher, uns ab sofort alle Unfallmeldungen in Kopie zuzusenden. Nur dann ist es uns möglich, zentral zu überprüfen, ob die Unfallkassen landesweit den Entschluss der Mitversicherung umsetzten und die Leistungen erbringen. Sollte es im Nachgang Probleme mit der Anerkennung eines Unfalles geben, stehen wir natürlich mit Rat und Tat zu Seite.

Bei Fragen steht euch das Team aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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