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Strukturfonds: Bis zum 1. November bewerben!

DLRG-Gliederungen haben die Möglichkeit, für Projekte zum Ausgleich von Struktur- und Entwicklungsdefiziten besondere Fördermittel aus dem Strukturfonds des Bundesverbandes zu beantragen. Die Förderung soll dazu dienen, Struktur- und Entwicklungsdefizite im Verband auszugleichen. Ein förderungswürdiges Projekt muss dabei von allen Ebenen parallel ideell wie materiell unterstützt werden. Um dieses gemeinsame Bemühen herauszustellen, können Anträge auch nur über den jeweiligen Landesverband und mit dessen Befürwortung an das Präsidium gestellt werden. Alle sonstigen denkbaren Förderwege sollten ausgeschöpft sein bzw. ggf. als Kofinanzierung einfließen, bevor ein Antrag auf den Weg gebracht wird. Über die Bezuschussung der eingehenden Anträge entscheidet der Förderbeirat.

Einen Hinweis auf die wichtigsten Bedingungen geben die Förderrichtlinien. Die Richtlinien gibt es ebenso wie die für Anträge zu verwendenden Formblätter zum Download.

Anträge sind bis zum 1. November für das Folgejahr über die Landesverbände dem Bundesverband zuzuleiten.

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