Kontakt

Nimm Kontakt auf

Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Newsletter findest du hier .

Chat-Icon

Chatten

Hier treffen sich DLRG-Mitglieder und Interessierte aus ganz Deutschland.

Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Änderungen im Versicherungsbereich zum 1.1.2018

Erst kürzlich wurde an alle Gliederungen das Rundschreiben 2017-104 verschickt, in dem wir über die Änderungen in den DLRG-Versicherungsrahmenverträgen zum 1.1.2018 berichtet haben. Den Inhalt möchten wir an dieser Stelle zusätzlich vorstellen.

Auslandsreiseversicherung:
Der erst vor zwei Jahren geschlossene Rahmenvertrag mit der HanseMerkur für Auslandsreisen wird zu 2018 wieder geändert. Das Antragsverfahren hat sich als zum umfangreich herausgestellt.
Zudem war die Mitversicherung von Personen, die z.B. spontan ins Ausland reisen, bisher nicht möglich. Zusätzlich haben wir festgestellt, dass die mitversicherten Leistungen Haftpflicht- und Unfallversicherung nicht benötigt werden.
Der Rahmenvertrag bekommt daher neue Bedingungen. Ab 2018 bestehen die Leistungen Haftpflicht- und Unfallversicherung nicht mehr, stattdessen bestehen nur noch die klassischen Leistungen aus einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Wer also im Ausland einen Unfall erleidet oder krank wird, kann mit Leistungen aus dem Rahmenvertrag rechnen. Persönlich einem Dritten zugefügte Schäden müssen entweder vom Schädiger persönlich reguliert werden, oder werden, sofern der Anspruch aus einer DLRG-Tätigkeit heraus besteht, durch die DLRG-Haftpflicht reguliert. Klassische Unfallleistungen müssen, sofern gewünscht, von einem Reiseteilnehmer persönlich und gesondert abgeschlossen werden.
Durch den Wegfall der o.g. zwei Leistungen konnten der Beitrag um 10 Cent, auf nunmehr brutto 0,30 Euro je Person und Reisetag reduziert werden.
Der Antrag wurde überarbeitet und es müssen ab 2018 nur noch wenige persönliche Daten zur Anmeldung der Versicherung erfasst werden. Damit ist nun auch der Weg offen, pauschale Anmeldungen für im Ausland tätige Personen durchzuführen. Betroffene Wachgänger und Einsatzkräfte für den Wachdienst oder den spontanen Einsatz im Nachbarland, sind ebenso versicherbar wie die wöchentliche Gruppe von Teilnehmern in der Schwimmausbildung im Nachbarland. Alle Personengruppen können nun bereits vor der Veranstaltung angemeldet werden, lediglich Namenslisten während bzw. nach dem Einsatz müssen vorgehalten werden. Die vorherige namentliche Anmeldung wäre nicht notwendig.

Gebäude-/Inventar- und Glasversicherung:
Neben ein paar redaktionellen Änderungen und Klarstellungen mit dem Versicherer haben wir u.a. drei Bereiche angepasst, bzw. neu eingeschlossen. Zum einen wurde noch einmal die Mitversicherung von Steganlagen überarbeitet und klar gestellt, sowie eine zusätzliche Absicherungsmöglichkeit für zusätzliche Risiken geschaffen. Zum anderen haben Gliederungen nun auch die Möglichkeit, den Rahmenvertrag für Neubauten zu nutzen, ohne das Objekt nach Fertigstellung über den Rahmenvertrag zwingend versichern zu müssen. Häufig ergeben sich in der Bauphase für die Gliederungen Möglichkeiten, den Neubau anderweitig zu versichern, geknüpft an Sponsoring-Vorteile. Hier wollen wir einer Gliederung nicht im Weg stehen und haben so die Zwangsversicherung nach der kostenlosen Rohbauversicherung bei uns abgeschafft.
Die größte Änderung im Rahmenvertrag stellt aber die seit einiger Zeit mögliche Mitversicherung von Elementarschäden dar. Seit nun zwei Jahren war die Absicherung gegen Elementarrisiken zwar möglich, es erfolgte jedoch eine individuelle Beitragsberechnung. Zusätzlich musste der Versicherer der Mitversicherung immer individuell zustimmen. Dies ist nun anders. Es wurde ein einheitlicher Beitragssatz für die Absicherung der Elementarrisiken gefunden. Der jeweilige Beitrag ist nun nur noch abhängig von der Gefahrenzone, der s.g. ZÜRS-Klasse, in der sich der Risikoort befindet. Damit konnte wieder ein wichtiger Schritt zu einem vereinfachten Antragsverfahren gemacht werden.Mit einer großen Werbeaktion, in Kooperation mit unserem betreuenden Versicherungsmakler Buro’s, werden wir mit Beginn des neuen Jahres stückweise alle Gliederungen anschreiben, die ihre Gebäude und / oder Inventar im DLRG-Rahmenvertrag versichert haben. Hierbei werden wir dann einen Versicherungsvorschlag zur Absicherung der Elementarrisiken machen.
Gleichzeitig sollten diese Aktion alle Gliederungen noch einmal intensiv nutzen, um erneut die versicherten Werte zu überprüfen. Trotz jährlicher Anpassung der Inventarversicherungssumme um 5% müssen wir immer wieder feststellen, dass Gliederungen nicht ausreichend versichert sind. Leider stellen wir dies häufig erst im Schaden fest, nur dann ist es schon zu spät und der Versicherer leistet im unglücklichen Fall nicht einmal die volle Entschädigung.

Elektronikversicherung:
Auch hier wurden ein paar redaktionelle Änderungen vorgenommen und Unklarheiten, die sich im Schadenfall ergeben haben, jetzt klar gestellt. Bei der Absicherung von technischen Geräten, hauptsächlich bei Funkgeräten und Kameras, musste geklärt werden, welches Zubehör alles zum versicherten Gerät gehört. Das Zubehör soll ja im Idealfall mitversichert sein. Dies bedeutet aber auch, dass es im Vorfeld in der Versicherungssumme mit erfasst werden muss. Letztlich gehört zum versicherten Gerät meist eine Grundausstattung, die auch mitversichert ist, sofern in der Versicherungssumme erfasst. Bei einem Funkgerät sind dies z.B. die Ladestation, die Kfz-Halterung, der Akku, ein Gürtelclip, die Antenne und das Handmikrofon. Ab 2018 ist nun auch das nicht technische Zubehör bis 100,- Euro mitversichert. Hierzu zählt z.B. eine zusätzliche Tasche. Wer also in der Elektronikversicherung das zu versichernde Gerät mit Grundausstattung und ggf. nicht technischem Zubehör versichern möchte, der muss bei der Meldung immer den Gesamtwert berücksichtigen.
Zur Klarstellung gehörte dann noch einmal der Anwendungsbereich der Selbstbeteiligung von 25% bei einfachem Diebstahl. Diese Selbstbeteiligung findet auch bei einem Fahrzeugaufbruch Anwendung. Hierzu der Auszug aus unserem Infoblatt: „Schäden durch Diebstahl: 25 % Selbstbeteiligung, mindestens aber der vereinbarte Selbstbehalt pro Schadenfall. Bei einem Aufbruch eines Kraftfahrzeuges handelt es sich nicht um einen Einbruchdiebstahl, sondern einfachen Diebstahl, wo 25% Selbstbeteiligung zum Abzug kommen. Lediglich der Einbruch in einen umschlossenen Raum stellt einen Einbruchdiebstahl dar.“

Kfz-Versicherung für DLRG-Fahrzeuge:
Der Rahmenvertrag für die DLRG eigenen Kraftfahrzeuge mit dem LVM konnte wieder einmal erfolgreich verlängert werden. Der Beitrag, der bereits seit drei Jahren stabil ist, konnte wiederum für weitere drei Jahre vereinbart werden, so dass es zu keiner Beitragserhöhung kommt.
In den vergangenen Monaten bzw. Jahren haben sich in vielen Bereichen Quads als bewährtes Einsatzfahrzeug erwiesen. Die Versicherung dieser Fahrzeuge war aber bisher immer noch recht kompliziert und auch nicht sehr günstig. Individuelle Antragsverfahren mussten durchlaufen und der Beitrag konnte schnell vierstellig werden. Ab sofort gibt es nun die Möglichkeit die Quads im Kfz-Rahmenvertrag günstig mitzuversichern. Es gilt ebenfalls ein Stückbeitrag, komplizierte Einstufungen fallen damit weg.
Im Zuge der neuen Versicherungsmöglichkeit wurde der Antrag überarbeitet, mit dem nun insgesamt sechs verschiedene Fahrzeuggruppen schnell und einfach versichert werden können. Mit diesen Neuerungen konnten wir den Rahmenvertrag für Kraftfahrzeuge noch attraktiver gestalten und weitere Lücken schließen.
Einen weiteren Hinweis zum Ablauf bei Kraftfahrzeugschäden möchte ich Euch zudem nicht vorenthalten. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, bei einem Kfz-Schaden das Werkstattnetz der LVM zu nutzen. Den Schaden in der LVM-Agentur schnell gemeldet, eine Partnerwerkstatt vermittelt, das Auto schnell repariert, keine Abrechnungen mit der Werkstatt und das Fahrzeug binnen kurzer Zeit wieder Einsatzbereit auf dem DLRG-Gelände. Dieser optimale Ablauf ist keine Seltenheit und hilft weiter, wenn schnell die Einsatzbereitschaft wieder hergestellt werden muss. Nutzt also den Service des Versicherers und meldet Schäden frühzeitig.

Kfz-Zusatzversicherung:
Genutzte private Kraftfahrzeuge für DLRG-Fahrten sind über die Kfz-Zusatzversicherung versicherbar. Neben den individuellen Anmeldungen einer einzelnen Gliederung können sowohl Bezirke, wie auch Landesverbände diesen Versicherungsschutz seit einigen Jahren pauschal abschließen. Dieses Angebot nutzen auch immer mehr Gliederungen; ab 2018 nun schon acht Landesverbände und weitere fast drei Dutzend Bezirke der anderen Landesverbände.
Diese pauschale Absicherung wurde nun auch für die Fahrten zum Zentralen Wasserrettungsdienst Künste (ZWRD-K) abgeschlossen. Wer also über den DLRG-Bundesverband für den Wasserrettungsdienst an der Nord- und Ostsee eingesetzt wird und die Anreise mit seinem privaten Kraftfahrzeug durchführt, muss keine extra PKW-Anmeldung mehr durchführen. So konnten wir den Verwaltungsaufwand und den Service für alle Teilnehmer am Wasserrettungsdienst Küste verringern bzw. optimieren.

Drohnenversicherung:
Die neue und bereits Mitte des Jahres angekündigte Rahmenvereinbarung ist nun fertig. Wer als Gliederung bereits Drohnen einsetzt, oder plant, zukünftig Drohnen einzusetzen, der muss zwingend an einen eigenen Haftpflichtversicherungsschutz vorhalten. Diesen Schutz, sowie eine günstige Kasko-Absicherung für Eigenschäden an der Drohne, sind nun über den Rahmenvertrag einfach und günstig abzuschließen.

Junior-Retter und gesetzliche Unfallversicherung:
Seit der Ergänzung um den Passus „Nachwuchsförderung“ im §2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII vor ein paar Jahren, versuchten wir den bisherigen versicherten Umfang der DLRG-Tätigkeiten zu erweitern. Explizit wurde versucht, die Ausbildung zum Junior-Retter in der gesetzlichen Unfallversicherung zu verankern. Nach bisherigen Aussagen der Unfallkassen und der aktuellen Rechtsprechung gehörte die Junior-Retter-Ausbildung nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nun liegt uns aber eine schriftliche Stellungnahme des Dachverbandes der Unfallkassen (DGUV) vor. Dort heißt es: „Der konkrete Versicherungsschutz ist abhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten im Einzelfall. Weichen diese vom theoretischen Rahmen ab, sind diese für die Beurteilung des Versicherungsschutzes maßgeblich“. Neue Rechtsprechungen, die diese Aussage stützen, sind uns bisher keine bekannt.
Wir bitten daher alle Gliederungen, die Unfälle mit Teilnehmern in der Ausbildung zum Junior-Retter hatten, diese zum einen der zuständigen Unfallkasse und zum anderen der Versicherungsstelle im Bundesverband zu melden. Nur so können wir die Unfallabwicklung optimal begleiten und noch mehr Sicherheit gewinnen, dass die Unfälle bei der Ausbildung zum Junior-Retter von den Unfallkassen auch wirklich anerkannt werden.
Erst wenn wir über einen längeren Zeitraum hinweg diese Sicherheit gewinnen konnten, können wir die Gruppenunfallversicherung umstellen, über die derzeit alle Teilnehmer in der Ausbildung bis zum Junior-Retter parallel immer noch erfasst und versichert werden.

Wer nähere Informationen zu den o.g. Versicherungen benötigt, der kann sich hierzu die neuen Informationen, sowie die neuen Anträge auf unserer Homepage anschauen. Bei Rückfragen steht euch das Team der DLRG-Versicherungsabteilung unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung. 

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.