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Rahmenvertrag zur Kautionsversicherung ändert sich

Wer als DLRG-Gliederung „Reisen“ organisiert, ist gesetzlich verpflichtet, eine Kautionsversicherung abzuschließen. Lediglich Reiseveranstalter, die nur gelegentlich Reisen veranstalten, sind davon befreit. Die gesetzliche Grundlage hierzu regelte bisher der § 651k BGB.

Bisher konnten wir für Gliederungen einen Rahmenvertrag vorhalten, über den die Reisen abgesichert und Insolvenzscheine zur Übergabe an die Teilnehmer bezogen werden konnten. Ab 1.7.2018 tritt mit dem § 651r BGB nun ein neues Gesetz in Kraft, welches uns nicht mehr ermöglicht, den bisherigen Rahmenvertrag unverändert weiter führen zu dürfen. Wir können damit für jegliche Reisen, die nach dem 1.7.18 beginnen, keine Sicherungsscheine mehr ausgeben.

Die DLRG-Versicherungsabteilung arbeitet mit Hochdruck an einer neuen Versicherungslösung. Dies gestaltet sich jedoch nicht ganz so einfach, denn neue Versicherungsprodukte sehen sehr hohe Mindestprämien vor.

Sobald eine neue Versicherungslösung gefunden wird, werden wir an dieser Stelle wieder berichten und das neue Produkt vorstellen.

Wenn sich Gliederungen unsicher sind, ob sie überhaupt als Reiseveranstalter gelten, oder konkret Reisen planen und eine Insolvenzabsicherung zeitnah notwendig ist, mögen sie sich bitte mit der DLRG-Versicherungsabteilung unter der Telefonnummer 05723/955-414 in Verbindung setzen.

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