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Bonusnachweisbögen der Krankenkassen

Viele Krankenkassen betreiben ein Bonussystem, bei dem ihren Versicherten beispielsweise für den Bewegungssport im Sportverein einmal im Kalenderjahr ein Bonus gezahlt wird.

Die DLRG ist in der Regel nicht als einhundertprozentiger Sportverein anzusehen. Dennoch sind z. B. diejenigen bei der DLRG, die in den Ortsgruppen und an der Küste in der Wasserrettung aktiv sind, verpflichtet, regelmäßig zu trainieren und ihr Schwimmrettungszertifikat durch konsekutive Prüfungen zu bestätigen. Daneben gibt es viele andere Personen bei der DLRG, die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten nicht regelmäßig Sport treiben müssen.

Daher akzeptieren viele Krankenkassen den DLRG-Vereinsstempel im Nachweisbogen als zulässige Voraussetzung. Hier sollte jedes Mitglied bei seiner Krankenkasse vorab nachfragen. Gliederungen dürfen grundsätzlich nur dann den DLRG-Stempel in den Nachweisbogen der Krankenkassen setzen, wenn das Mitglied wirklich regelmäßig trainiert.

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