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Änderungen in DLRG-Versicherungsrahmenverträgen zum 1. Januar

1) Gebäude-/Inventar- und Glasversicherung
Wie bereits in den vergangenen Newslettern angekündigt, müssen die Beiträge in diesem Rahmenvertrag nach acht Jahren erhöht werden. Ein deutlich gestiegenes Schadenaufkommen führte dazu, dass der Versicherer mit den Beitragseinnahmen die Schadenausgaben nicht mehr decken konnte.

Doch auch die neuen Beiträge sind im Vergleich zu anderen Anbietern auf dem Versicherungsmarkt noch immer günstig. Der Beitrag für eine Absicherung der eigenen DLRG-Gebäude und/oder des DLRG-Inhalts kann bei anderen Versicherern durchaus das Fünf- bis Zehnfache betragen.

Neben der Beitragsanpassung für 2019 wurde mit dem Versicherer eine Überarbeitung des Deckungskonzeptes vereinbart. Die mittlerweile sehr unterschiedlichen Nutzungs- und Bauarten der Gebäude sollen besser berücksichtig werden. Hierzu wird ein neues Konzept ausgearbeitet, das den Rahmenvertrag zukunftssicher macht und vor allem die aktuellen Anforderungen abdecken soll.

Alle Gliederungen mit einem Gebäude- und / oder Inventarvertrag werden hierzu von uns nochmals individuell angeschrieben. Dort werden dann u.a. die neuen Beitragssätze sowie das neue Konzept vorgestellt. Zusätzlich erhalten diese Gliederungen einen Fragebogen, der dann möglichst zeitnah an die Versicherungsabteilung zurückgeschickt werden muss.

Das neue überarbeitete Infoblatt „Gebäude-Inhalt“ ist hier zu finden.

2)   Kautions-(Insolvenz-)versicherung
Hier informierten wir euch im Frühjahr 2018 bereits über das neue Reiserecht, welches zur Jahresmitte 2018 in Kraft getreten ist.

Dieses neue Reiserecht hatte zur Folge, dass wir unseren bisherigen Rahmenvertrag zur Insolvenzabsicherung der DLRG-Reisen nicht mehr anbieten können. Mit Nachdruck haben wir nach einer bezahlbaren Alternative gesucht, diese nun auch glücklicherweise gefunden.

Die ARAG hat sich bereit erklärt, ihr Produkt der Insolvenzabsicherung für Sportbundmitglieder, nun auch allen DLRG-Gliederungen anzubieten. Wer also ab sofort wieder Reisen absichern muss, der kann dies über den auf unserer Homepage zur Verfügung gestellten Link direkt über die ARAG machen.

Mit dem neuen Reiserecht haben sich aber auch die Voraussetzungen geändert, nach denen nun ein Verein überhaupt eine Insolvenzabsicherung abschließen muss. Im neuen DLRG-Infoblatt und über den Link der ARAG sind hierzu alle erforderlichen Infos zu finden.

Das überarbeitete Infoblatt „Reiseausfall“ als Download.

3) Transport-/Ausstellungsversicherung
Da das zu versichernde Material auf DLRG-Fahrzeugen immer teurer wird, die Anzahl der Fahrzeuge insgesamt in den Gliederungen steigt und damit auch die Gesamtversicherungssumme, wurden im Rahmenvertrag Transport-/Ausstellungsversicherung zwei weitere Summenstaffeln eingeführt.

Ab sofort können 150.000,- € und 200.000,- € Gesamtwert versichert werden. Wer also bisher nur 100.000 € versichert hatte und möglicherweise einen höheren Versicherungsbedarf hat, kann die Änderung mit dem Änderungsantrag gerne beantragen.

Zusätzlich können im Rahmenvertrag Transport-/Ausstellungsversicherung auch Container selbst versichert werden, die häufig als Transportmittel dienen.  Immer mehr Gliederungen schaffen sich größere Fahrzeuge an, die z.T. mit Ladecontainern bestückt sind. Aber auch Funk-, Leitstellen- oder Tauchcontainer werden auf Fahrzeugen transportiert und zum Einsatzort gefahren. Diese Container sind dann meist über den Kfz-Vertrag des ziehenden Fahrzeuges oder Anhängers nicht versichert. Ebenso besteht für die dann abgestellten Container am Einsatzort kein Versicherungsschutz.  Diese Deckungslücke konnten wir schließen. Ab sofort sind die Container ebenfalls versicherbar.

Wer hier bereits Bedarf hat, kann sich über den versicherten Inhalt und die Beiträge über das neue Infoblatt „Transport-Ausstellung“, gerne informieren.

4)   Vermögensschadenhaftpflicht- und Vertrauensschadensversicherung
In welchen Fällen haftet der Verein bei einem verursachten Vermögensschaden? In welchen Fällen haftet das Vorstandsmitglied persönlich? Was ist der Unterschied zwischen einer Vermögensschadenhaftpflicht- und einer D&O-Versicherung? Wie kann ich das Risiko absichern, dass jemand aus der DLRG-Barkasse Geld entwendet?

Mit solchen Fragen müssen wir uns in der Vergangenheit vermehrt beschäftigen. Der Drang zur Absicherung von Vermögensschäden, auch bei uns im Verband, wird immer größer. Aus diesem Grund haben wir uns in diesem Jahr verstärkt damit beschäftigt, die passenden Versicherungslösungen zur Absicherung zu finden.

Die D&O-Versicherung ist bereits abschließbar. Seit 2019 gehören dann auch bei der Absicherung von Vermögensrisiken die beiden neuen Rahmenverträge Vermögensschadenhaftpflicht- und Vertrauensschadensversicherung zum DLRG-Versicherungskonzept. Damit werden weitere Deckungslücken geschlossen.

Das neue Infoblatt Vermögensrisiken und der dazugehörige Antrag befinden sich noch in der Erarbeitung. Hier ist die Fertigstellung für Mitte/Ende Januar geplant.

Für Rückfragen steht euch die Versicherungsabteilung im Bundesverband unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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