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Pflicht zum Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages gilt auch für nicht selbstständige Gliederungen und Jugend

Grundsätzlich bedarf es zur Verwaltung der Mitgliederdaten u. ä. zwischen den einzelnen Gliederungsebenen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Die DLRG ist als Gesamtverein organisiert, so dass unsere Mitglieder gleichzeitig Mitglied in der örtlichen Gliederung und auch im Bezirk, Landes- und Bundesverband werden. Jede Gliederungsebene verarbeitet daher in eigener Verantwortung die jeweiligen Mitgliederdaten und nicht als verarbeitender „Dritter“.

Problematisch kann die Nutzung von Apps ohne Auftragsverarbeitung sein, in denen personenbezogene Daten von Nicht-DLRG-Mitgliedern verarbeitet werden. Dies ist in vielen Gliederungen bei der Personen-App, der Seminar-App, Urkunden-App, Wachplan-App und der Trainings-App der Fall. Wird eine der zuvor genannten Apps verwendet, muss zwingend ein AV-Vertrag  abgeschlossen werden. Der Vertrag steht den Gliederungsverantwortlichen über das ISC (https://dlrg.net) in einem elektronischen Format zur Verfügung. Der Abschluss des Vertrages erfolgt papierlos ganz einfach über das ISC. Hier bitten wir alle Gliederungen, auch wenn sie nicht e.V. sind, aber einen eigenen Internetauftritt mit Zugang zum ISC haben (hierzu kann auch die Jugend gehören), den Vertrag abzuschließen. Bei Gliederungen, bei denen bis zum 1.7. kein AV-Vertrag abgeschlossen wurde, erfolgt am 1.7. eine automatische Sperre der oben genannten Apps. Auf diese kann dann ohne Abschluss eines AV-Vertrages nicht mehr zugegriffen werden.

Und so geht es:

Ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied (in der Regel der Vorsitzende,  der stellv. Vorsitzende oder eine von diesen beauftragte Person) meldet sich mit seinem Account im Internet Service Center (ISC) auf dlrg.net an. Der Account muss die Rechte eines Internet-Webmasters (GWMD) besitzen. (Dann geht er auf die APP „Gliederungsdaten“ und dort auf den Reiter „Rechtliches“. Auf dieser Seite kann man sich den Vertragstext und die Anlage mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) downloaden und ansehen. Außerdem befindet sich dort auch der blaue Button „Vertrag abschließen“. Hier muss drauf geklickt werden, dann speichern. Fertig.

Eine wirklich gute Anleitung gibt es auf YouTube unter: www.youtube.com/watch;

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