Versicherung: Schäden nicht erst zu Saisonende melden
Erfahrungsgemäß melden Gliederungen ihre Schäden zum Beispiel an Booten oder Funkgeräten häufig erst nach Saisonende. Laut Versicherungsbedingungen sind die Schäden jedoch unverzüglich anzuzeigen.
Wenn ein Schaden eingetreten ist, meldet ihr euch bitte sofort mit dem passenden Schadenformular, idealerweise gleich mit einem Kostenvoranschlag für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung und einem Schadenfoto. Sollte eine Reparatur erst nach Saisonende vorgenommen werden, so ist dies möglich. Hierzu ist die vorherige zeitnahe Schadenmeldung aber trotzdem notwendig.
Schäden, die erst nach Saisonende festgestellt werden, sind dann nach Feststellung sofort zu melden und nicht erst am Anfang der nächsten Saison.
Noch gehen unsere Versicherer großzügig mit den teilweise sehr späten Schadenmeldungen um. Das muss aber nicht so bleiben. Wenn ein Schaden verspätet gemeldet wird, sich möglicherweise dann eine Reparatur auch nicht mehr in einen Konsens zum Schaden bringen lässt, kann der Versicherer Schadenleistungen kürzen oder gar versagen.
Bei Rückfragen steht euch das DLRG-Versicherungsteam (Telefon: 05723 955-414 gerne zur Verfügung).