Die Registrierung für die siebte Bundessprecherwahl hat begonnen
Das Bundesfreiwilligendienstgesetz -BFDG- sieht vor, dass die Freiwilligen Sprecherinnen und Sprecher wählen, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vertreten.
Es handelt sich um eine elektronische Wahl, die vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einmal jährlich durchgeführt wird. Gewählt werden bis zu sieben Sprecherinnen und Sprecher sowie bis zu sieben Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Amtszeit dauert bis zur nächsten Wahl.
Die gewählten Sprecherinnen und Sprecher sind neben Vertretern der am Bundesfreiwilligendienst beteiligten Verbände, der Kirchen, der Länder und kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Mitglieder im "Beirat für den Bundesfreiwilligendienst".
Der Beirat berät das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Fragen des Bundesfreiwilligendienstes.
Noch bis zum 9.10.2019, 10:00 Uhr gelangt ihr auf der Internetseite www.bundesfreiwilligendienst.de (Die Bundessprecherwahl) über den Menüpunkt „Registrieren“ oder über die entsprechende Anmeldemaske in den Registrierungsbereich:
https://www.bundesfreiwilligendienst.de/die-bundessprecherwahl.html
Dort kann sich jeder Bundesfreiwillige als Wählerin oder Wähler für die Bundessprecherwahl im Wählerverzeichnis registrieren lassen, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Wahl im Dienstverhältnis befinden. Die Wahl findet statt vom 23.10.2019, 10:00 Uhr bis 11.11.2019, 10:00 Uhr.
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können bis zum 16.10.2019, 24:00 Uhr beim Wahlvorstand eingereicht werden.