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Sonderfonds „INTEGRATION DURCH SPORT“

Das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ (IdS) versorgt Sportvereine und -verbände mit vielem, was sie für die integrative Arbeit benötigen: Die 16 Programmleitungen in den Landessportbünden und - jugenden beraten und begleiten Vereine und Verbände, bieten interkulturelle Qualifizierungen an und unterstützen sie mit einer angemessenen Finanzierung. Das versetzt bundesweit mehrere tausend Sportvereine in die Lage, Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchteten konkrete und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene, niedrigschwellige Angebote zu machen, die oft über reine Sportkurse oder Trainingsgruppen hinausreichen. Informationen zum Bundesprogramm findet ihr unter www.integration-durch-sport.de

Der Sonderfonds „Integration durch Sport“ ermöglicht es, Bundesmittel für Projekte/Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr auf der Grundlage eines gesonderten Antrages zu erhalten. Das jährliche Gesamtfördervolumen liegt bei 100.000 Euro.

Folgende Schwerpunkte können für die Beantragung gelegt werden:

  • Öffentlichkeitswirksame Umsetzung von Projekten/Maßnahmen, die das Thema Integration und das Bundesprogramm nach außen und in weitere Sportstrukturen stärker positionieren
  • Qualifizierungsmaßnahmen im Themenfeld Integration (DOSB Lizenzausbildungen fallen nicht unter diesen Schwerpunkt)

Bewerben können sich für das Jahr 2020 neben dem DOSB selbst sowie den Landessportbünden und Landessportjugenden, die bereits über IdS gefördert werden, auch alle weiteren DOSB-Mitgliedsorganisationen, die Projekte/Maßnahmen im Themenfeld Integration bereits umsetzen oder neu umsetzen möchten. Die Erweiterung auf weitere Mitgliedsorganisationen wird zunächst pilotiert und nach Ende des Förderzeitraums auf eine Verstetigung für die Folgejahre geprüft.

Ab 2020 werden sowohl bundesländerübergreifende Projekte/Maßnahmen, als auch Pilot- oder Leuchtturmprojekte (z.B. neue Konzepte mit neuen Kooperationspartnern) gefördert. Förderfähig sind nur Projekte/Maßnahmen, die einen inhaltlichen Beitrag zur strategischen Grundposition des Bundesprogramms leisten. Nicht zuwendungsfähig sind größere Anschaffungen und Investitionen, wie z.B. KFZ. Die Projekte müssen innerhalb eines Kalenderjahres beginnen und abgeschlossen sein, jahresübergreifende Projekte können nicht gefördert werden. Es müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 20% eingebracht werden, eine Vollfinanzierung ist nicht möglich.

Um den Mehrwert einzelner Projekte/Maßnahmen zu sichern, sind zukünftig folgende Punkte zu beachten:

Im Rahmen des jährlich stattfindenden IdS-Fachforums sind die Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse bei der Planung und Umsetzung der Sonderfondsmaßnahme in einem entsprechenden Format (z.B. Workshop, Kurzvorstellung) zu präsentieren und die Konzeption zur Verfügung zu stellen (im Wissensnetz in der Gruppe „Team Integration durch Sport“).

Eine Veröffentlichung zum Start und Ende des Projekts im Zuge eines Artikels auf der DOSB Homepage sowie im Wissensnetz und/oder im Rahmen der sozialen Medien ist angedacht. Dadurch kann eine Übertragbarkeit auf andere Mitgliedsorganisationen ermöglicht und eine breite öffentliche Wahrnehmung sichergestellt werden.

Bewerbungen können bis zum 15. November für das Folgejahr über das Bewerbungsformular bei Sabine Landau (landau@dosb.de) eingereicht werden. Die Antragsteller*innen erhalten Mitte Dezember eine Rückmeldung über ihren Antrag. Dies ermöglicht eine Planbarkeit einzusetzender Fördermittel im darauffolgenden Haushaltsjahr. Wird der Sonderfonds nach der ersten Antragsphase nicht ausgeschöpft, gibt es eine zweite Antragsfrist mit Termin am 15. Mai des laufenden Jahres. Ist das Budget des Sonderfonds dann immer noch nicht aufgebraucht, können darüber hinaus im laufenden Jahr Anträge gestellt werden, bis das volle Fördervolumen erreicht wird. Im letzten Fall werden die Anträge nach dem Eingangsdatum bearbeitet und genehmigt. Die Bewertung der Anträge erfolgt durch eine Gruppe von bis zu vier Programmleitungen, die selbst keinen Antrag eingereicht haben, plus einer IdS Mitarbeiterin aus dem DOSB. Auf Grundlage der Bewertung der Gruppe entscheidet der DOSB-Vorstand über die Bewilligung der Fördersummen.

Bei Fragen zum Sonderfonds steht Ihnen beim DOSB Sabine Landau (Mail: landau@dosb.de;
Telefon: 069 6700 275) zur Verfügung.

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