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FB-IuK: Information zur Bedienung von DLRG-Betriebsfunkgeräten durch den Fahrer während der Fahrt

Mit Inkrafttreten der Verschärfung des §23 Absatz 1a der StVO für die Verwendung von Funkgeräten am 1. Juli 2020, ist die Bedienung von jeglichen Funkgeräten ohne Freisprecheinrichtung durch den Fahrer während der Fahrt grundsätzlich untersagt. Die in der StVO unter §35 Absatz 9 aufgeführte Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Einsatzfahrten mit Sonderrechten und für die Bedienung von BOS-Funkgeräten. Unser DLRG-Betriebsfunk fällt nicht unter diese Ausnahme­regelung. Für alle anderen Arten von Fahrten gilt diese Ausnahmeregelung ebenso nicht.

Insbesondere bei Einsatzfahrten mit Sonderrechten ist in aller Regel davon auszugehen, dass der Fahrer nicht die einzige Person in einem DLRG-Fahrzeug sein wird.

Der FB-IuK des Bundesverbandes empfiehlt daher grundsätzlich, Funkgeräte während der Fahrt immer durch einen entsprechend ausgebildeten Beifahrer bedienen zu lassen. Ist dies nicht möglich, sind entsprechende Freisprecheinrichtungen einzusetzen.

In der Materialstelle werden für die neuen Mobilgeräte entsprechende Fahrzeugeinbausätze mit Freisprecheinrichtung verfügbar sein.

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