
PSA: Merkblätter zu Unterweisung und Prüfpflicht
Gemäß Paragraf 31 DGUV Vorschrift 1 besteht für Persönliche Schutzausrüstung, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll, eine Pflicht zur besonderen Unterweisung mit theoretischen und praktischen Inhalten. Die regelmäßige Unterweisungspflicht ist vielen DLRG Gliederungen sicher schon aus anderen Bereichen bekannt (Arbeitsschutz, Sonder- und Wegerechte, Tauchen und so weiter). Hierunter fällt auch die PSA gegen Ertrinken, also Schwimmhilfen/Auftriebsmittel und Rettungswesten. Daraus ergibt sich für die DLRG als Unternehmer die Pflicht, dass jährlich Unterweisungen stattfinden und diese auch dokumentiert werden (vgl. § 4 der DGUV Vorschrift 1).
Der Arbeitskreis Sicherheit und Gesundheit (SuG) hat in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Bootswesen Merk- und Formblätter erstellt. Diese weisen auf die Unterweisungs- und Prüfpflicht hin und listen theoretische und praktische Mindestinhalte der Unterweisung ebenso auf wie die unterschiedlichen Prüflevel und Prüfungen. Die Merkblätter (SuG-04-22 und SuG-02-22) sowie zwei Formblätter zur Dokumentation der Unterweisung und als Dokumentationsnachweis der Prüfung der PSA gegen Ertrinken sind im ISC in der Dokumente-App im Ordner »SuG« zu finden.