Kontakt

Nimm Kontakt auf

Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Newsletter findest du hier .

Chat-Icon

Chatten

Hier treffen sich DLRG-Mitglieder und Interessierte aus ganz Deutschland.

Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

PSA: Merkblätter zu Unterweisung und Prüfpflicht

Gemäß Paragraf 31 DGUV Vorschrift 1 besteht für Persönliche Schutzausrüstung, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll, eine Pflicht zur besonderen Unterweisung mit theoretischen und praktischen Inhalten. Die regelmäßige Unterweisungspflicht ist vielen DLRG Gliederungen sicher schon aus anderen Bereichen bekannt (Arbeitsschutz, Sonder- und Wegerechte, Tauchen und so weiter). Hierunter fällt auch die PSA gegen Ertrinken, also Schwimmhilfen/Auftriebsmittel und Rettungswesten. Daraus ergibt sich für die DLRG als Unternehmer die Pflicht, dass jährlich Unterweisungen stattfinden und diese auch dokumentiert werden (vgl. § 4 der DGUV Vorschrift 1).

Der Arbeitskreis Sicherheit und Gesundheit (SuG) hat in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Bootswesen Merk- und Formblätter erstellt. Diese weisen auf die Unterweisungs- und Prüfpflicht hin und listen theoretische und praktische Mindestinhalte der Unterweisung ebenso auf wie die unterschiedlichen Prüflevel und Prüfungen. Die Merkblätter (SuG-04-22 und SuG-02-22) sowie zwei Formblätter zur Dokumentation der Unterweisung und als Dokumentationsnachweis der Prüfung der PSA gegen Ertrinken sind im ISC in der Dokumente-App im Ordner »SuG« zu finden.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.