
Haftpflicht- und Gebäude-/Inhaltsversicherungsschutz in der Ukraine-Krise
Immer mehr Gliederungen sind in Aufgaben rund um die Ukraine-Krise eingebunden. Ob sie dabei in Logistikzentren unterstützen oder unmittelbar die eigenen Vereinsräumlichkeiten als Notunterkunft zur Verfügung stellen, in allen Fällen muss der Haftpflicht- und Gebäude-/Inhaltsversicherungsschutz sichergestellt sein.
Mit unserem Betriebshaftpflichtversicherer R+V konnte eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden, die wir euch vorstellen wollen.
Haftpflichtversicherungsschutz besteht unter der Voraussetzung, dass alle DLRG-Tätigkeiten unter dem "humanitären Aspekt" erfolgen. Für die Bereitstellung von Erst-/Notunterkünften für Kriegsflüchtlinge dürfen keine Gewinne erzielt werden.
Versichert sind u.a. folgende Tätigkeiten:
- Versorgung, Betreuung und Unterbringung von Geflüchteten in Flüchtlingsunterkünften Dritter und eigener
- Ausgabe von Speisen und Getränken an Flüchtlinge
- Personentransporte mittels Mannschaftswagen oder seltener Krankenwagen
- Unterstützung von Logistikzentren bei der Kommissionierung und Verteilung von Sachspenden
- Unterstützung beim täglichen Betrieb (Versorgung von Notunterkünften Dritter für Kriegsflüchtlinge)
- Bereitstellung von Vereinsheimen zur Notunterkunft für Kriegsgeflüchtete
Ausgenommen vom Versicherungsschutz bleiben medizinische Leistungen, die Ärzten vorbehalten sind sowie das Betreiben eines Sicherheitsdienstes.
Für die Bereitstellung von DLRG-Gebäuden/Räumlichkeiten ist im Rahmenvertrag zur Gebäude- und Inhaltsversicherung nur Versicherungsschutz gegeben, wenn:
- mindestens Rauchmelder in sämtlichen Schlaf- und Aufenthaltsräumen vorhanden ist oder eine Brandmeldeanlage installiert ist.
- eine Betreuung durch Sozialdienste gewährleistet ist (24 Stunden-Betreuung).
- die Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen durchgeführt ist.
- den sonstigen bauaufsichtlichen Aspekten Rechnung getragen wird.
Die geänderte Nutzung muss dem Versicherer angezeigt werden. Alle Gliederungen, die Flüchtlinge bei sich vorübergehend untergebracht haben, mögen sich bitte direkt mit der Versicherungsabteilung in Verbindung setzen.
Bei weiteren Rückfragen zum Versicherungsschutz steht euch das DLRG-Versicherungsteam unter der Telefonnummer 05723 955 414 gerne zur Verfügung.