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Stellungnahme zum Tauchen nach Covid

Die DLRG, die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) und der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) haben eine gemeinsame Stellungsnahme zum Tauchen nach einer Covid-Infektion veröffentlicht.

Bei einer Infektion mit dem Erreger SARS-CoV2 erlischt zunächst eine vorhandene Tauchtauglichkeit.
Die (Wieder-) Erteilung der Tauchtauglichkeit nach Ende der Erkrankung sollte ausschließlich durch einen tauchmedizinisch qualifizierte/n Ärztin/Arzt erfolgen. Das reine Abklingen der Symptome, wie bei einem grippalen Infekt, ist nicht ausreichend.

Für die (Wieder-) Erteilung der Tauchtauglichkeit werden im Folgenden Handlungsempfehlungen gegeben, welche den Wissensstand im 1. Quartal 2022 darstellen.
Derzeit hat sich die Gesamtlage der Pandemie in Deutschland gegenüber Frühjahr 2021 verändert: ein Großteil der erwachsenen Bevölkerung und somit auch der Taucher, ist vollständig geimpft, und der inzwischen vorherrschende Virusstamm ist die aktuelle Omikron-Variante mit offensichtlich eher milderen Verläufen.

Parallel hierzu ist allerdings die Sensibilisierung für Post-Covid – die verlängerte und auch verzögerte Rekonvaleszenz, sowie für Long-Covid – eine möglicherweise chronischinflammative
Covid-Nacherkrankung mit teilweise protrahiertem Verlauf – gestiegen.

Diese Aspekte sollten grundsätzlich mit betrachtet werden, wenn die Frage der Rückkehr zum Tauchsport beantwortet werden soll.
So wird im Folgenden in der Formulierung der Empfehlungen der Impfstatus des Betreffenden nicht betrachtet werden. Dennoch sollte es aber Beachtung finden, dass vollständig Geimpfte generell mildere Verläufe zu haben scheinen, auch mit einem geringeren Risiko für Post- und Long-Covid, soweit die aktuelle Datenlage Schlussfolgerungen zulässt.

Alle weiteren Informationen sowie weiterführende Links entnehmt ihr dem offiziellen RS-2022-027.

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