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Tauchen nach Covid

Die DLRG, die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) und der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Tauchen nach einer Covid-Infektion veröffentlicht.

Bei einer Infektion mit dem Erreger SARS-CoV2 erlischt zunächst eine vorhandene Tauchtauglichkeit. Die (Wieder-)Erteilung der Tauchtauglichkeit nach Ende der Erkrankung sollte ausschließlich durch einen tauchmedizinisch qualifizierten Arzt erfolgen. Das reine Abklingen der Symptome, wie bei einem grippalen Infekt, reicht nicht aus. Für die (Wieder-)Erteilung der Tauchtauglichkeit werden grundlegende Handlungsempfehlungen gegeben, welche den Wissensstand im 1. Quartal 2022 darstellen. 

Derzeit hat sich die Gesamtlage der Pandemie in Deutschland gegenüber Frühjahr 2021 verändert: Ein Großteil der erwachsenen Bevölkerung und somit auch der Taucher ist vollständig geimpft und der inzwischen vorherrschende Virusstamm ist die aktuelle Omikron-Variante mit offensichtlich eher milderen Verläufen. Parallel stieg allerdings die Sensibilisierung für Post-Covid (eine verlängerte und auch verzögerte Rekonvaleszenz) sowie für Long-Covid (eine möglicherweise chronisch-inflammative Covid-Nacherkrankung mit teilweise protrahiertem Verlauf). Alle Details sowie weiterführende Links findet ihr im Rundschreiben 2022-027.

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