
Versicherungsschutz für Bootsstege
Aktuell können Gliederungen ihre eigenen Bootsstege, sofern diese mit einem Gebäude fest verbunden sind, über den Rahmenvertrag Gebäude-/Glas-/Inhaltsversicherung versichern. Für Bootsstege ohne Gebäudeanbindung, also frei am Ufer angebracht, bieten wir eine extra Versicherungslösung an. Hier können Gefahren wie Feuer, Sturm oder Beschädigungen durch andere Boote (Fahrzeuganprall) versichert werden.
Auf Grund der aktuell hinterlegten Selbstbeteiligungen lohnt sich eine solche Zusatzversicherung aber oft nur, wenn der Steg besonders teuer ist. Wir wollen nun prüfen, ob wir auf dem Versicherungsmarkt bessere Lösungen zur Absicherung von Steganlagen finden, bei denen auch günstige Steganlagen versichert werden können, ohne 50% des Wertes im Schadenfall selber zahlen zu müssen. Hierzu müssten wir aber erst einmal wissen, welche Gliederung eine Steganlage besitzt oder auf eigenes Risiko überlassen bekommen hat und Bedarf an einer solchen Absicherung ihrer Steganlage hat.
Bitte teilt der Versicherungsabteilung, gerne per E-Mail an versicherungen@bgst.dlrg.de mit, wenn ihr im Besitz einer Steganlage seid oder eine solche auf eigenes Risiko überlassen bekommen habt und Interesse an einer Absicherung von Schäden besteht. Gebt idealerweise die Steggröße und den aktuellen Wert für die Neubeschaffung einer vergleichbaren Steganlage an.
Sollten wir eine neue Versicherungslösung zur Absicherung der Steganlagen finden, werden wir diese den Gliederungen mit Interesse daran direkt vorstellen bzw. das Ergebnis in einem kommenden Newsletter veröffentlichen.
Bei weiteren Rückfragen zum Versicherungsschutz steht euch das DLRG Versicherungsteam unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.