
Tauchtauglichkeit nach Covid
Aufgrund aktueller Erfahrungen und Erkenntnisse haben die DLRG, die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) und der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) ihre gemeinsame Stellungnahme zum Tauchen nach überstandener Covid19-Infektion überarbeitet. Auch die geänderte Fassung aus dem Juli sieht vor, dass eine vorhandene Tauchtauglichkeit bei einer Infektion mit dem Erreger SARS-CoV2 zunächst erlischt. Für die (Wieder)Erteilung der Tauchtauglichkeit gibt die Stellungnahme Handlungsempfehlungen, unterteilt nach verschiedenen Fallgruppen. Alle weiteren Informationen entnehmt ihr dem Rundschreiben RS-2022-074. Dieses findet ihr im Internet Service Center (ISC).