
Beauftragung von Ausbilderinnen und Ausbildern
Die Regelungen der PO Schwimmen/Rettungsschwimmen schreiben vor, dass Ausbilder »im Bereich und im Auftrag ihrer Gliederung« zur Prüfungsabnahme berechtigt sind. Es ist sinnvoll, eine solche Beauftragung in schriftlicher Form zu erteilen. Nur dann kann eine solche wieder entzogen werden.
Das Ressort Ausbildung entwickelte in Zusammenarbeit mit den Verbandsjuristen einen entsprechenden Formularsatz. Diesen findet ihr zusammen mit einer Anleitung im Internet Service Center (ISC) zum Download. Eine Umsetzung der Beauftragungen auf diesem Wege wird empfohlen.
Bei Fragen wendet euch gerne an das Team des Bereichs Ausbildung und Prävention in der Bundesgeschäftsstelle, entweder telefonisch unter 05723 955 200 oder per E-Mail an ausbildung@bgst.dlrg.de.