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Elektronische Funkgerätekartei nimmt Produktivbetrieb auf

Ein wichtiger Meilenstein in der Digitalisierung und Entlastung von organisatorischen Tätigkeiten ist erreicht. Im Laufe des 15. Novembers 2023 wird die elektronische Funkgerätekartei (kurz eFGK) ihren Produktivbetrieb in der DLRG offiziell aufnehmen.

Von nun an können Gliederungen die eFGK nutzen, um ihre Betriebsfunkgeräte und Feststationen, die auch nach der technischen Umstellung analog oder digital genutzt werden sollen, zu erfassen. Sind alle erfasst, können Gliederungen den Prozess zum Erhalt der neuen 12,5 kHz-Frequenzzuteilung durch Absenden des Auftragssammlers in der eFGK anstoßen. Wir empfehlen, möglichst alle Endgeräte zu erfassen, bevor der Auftragssammler abgesendet wird. Denn Änderungen sind erst wieder möglich, wenn der offene Vorgang durch die Gliederung abgenommen und damit abgeschlossen wurde.

Anleitungen zur eFGK und ihrer Funktionen stehen unter k.dlrg.de/efgk bereit. Im Januar, Februar und März 2024 bieten wir Online-Seminare zur Nutzung der eFGK über unsere Bundesakademie an. Die Anmeldung ist über den Lehrgangskalender möglich. Alles Wissenswerte rund um die Umstellung DLRG-Betriebsfunk, die DMR Technik usw. stellt der Fachbereich IuK des Bundesverbandes weiterhin unter k.dlrg.de/dmr zur Verfügung.

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