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Betriebsfunk von Gebühren und Beiträgen befreit

Seit langem versuchte der Bundesverband, über den politischen Weg eine Gebühren- und Beitragsbefreiung für den DLRG Betriebsfunk durchzusetzen – für alle Gliederungen. Nun ist es gelungen.

Die Leitung Einsatz freut sich, "dass alle bisherigen Bemühungen zu einem erfolgreichen Ergebnis geführt haben, da unser finaler Antrag bei der BNetzA [Bundes-Netz-Agentur] am 28. Juli 2023 positiv beschieden wurde", heißt es im Rundschreiben Nr. 2023-075 vom 12. September. Von dort kam die schriftliche Bestätigung, die sowohl die DLRG e. V. als auch alle untergeordneten Gliederungen von Gebühren und Abgaben befreit.

Für die DLRG insgesamt bedeute dies eine Entlastung von "bis zu 600.000 € pro Zuteilungsjahr für die Frequenzzuteilungen sowie die jährlich neu berechneten Frequenznutzungsgebühren je Funkgerät".

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