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Erhebung der Mitgliederstatistik und des statistischen Jahresberichtes

Die Erhebung der Mitgliederstatistik und des statistischen Jahresberichtes für das Abfragejahr 2018 durch die alleinigeOnline-Abfrage über das DLRG - Internet-Service-Center (ISC) unter www.dlrg.net ist in dem Zeitraum ab dem 18. November 2018 bis Ende Februar 2019 durchzuführen. Die Freischaltung für alle Gliederungen erfolgt im Laufe des 18. Novembers. Die Landesverbände können eigene vorgelagerte Termine für die Abgabe vorgeben, an welche sich die Gliederungen halten müssen.

Es gelten folgende verbindliche Endtermine zur Abgabe gegenüber dem DLRG-Bundesverband:

Mitgliederstatistik:                31.01.2019

Statistischer Jahresbericht:   28.02.2019

Grundlage der Online-Statistik ist der Beschluss im DLRG-Präsidialrat (Präsidenten und Präsidentinnen der DLRG-Landesverbände) vom 2./3.11.2012 in Bad Nenndorf. Es wurde beschlossen, dass ab dem Abfragejahr 2013 die onlinebasierte Version der Statistik (eine Entwicklung der ehrenamtlichen Mitarbeiter des DLRG-Arbeitskreises Internet) die bisherige Erfassung, per Datenaustausch mithilfe des DLRG Vereinsverwaltungsprogrammes, ersetzt.

Zur Erfassung der Zahlen sind im DLRG - Internet-Service-Center (DLRG-ISC) unter der Web-Adresse http://dlrg.net zwei Applikationen „Mitgliederstatistik“ und „statistischer Jahresbericht“ eingerichtet. Die Gliederungen müssen eigenständig dafür sorgen, dass in jeder Gliederung mindestens einer verantwortlichen Person entsprechende Berechtigungen vorliegen (ggf. Rücksprache mit dem Webmaster der Gliederung/Über­gliederung und/oder der Geschäftsstelle auf Landesebene halten).

Die Erfassung zu Mitgliedern und den statistischen Angaben ist für alle DLRG-Gliederungen verpflichtend. Die Nichtabgabe kann zur Übernahme von Vorjahreswerten mit Aufschlägen bis hin zu Einschränkungen/Sanktionen der Gliederungen in der DLRG-Familie führen.

Nutzer der Software „DLRG-Vereinsverwaltung“ (Client-Software) und Nutzer der Software „DLRG Manager“ (Online-Software von SEWOBE) können die Daten der Mitgliederstatistik per Datenaustausch in die Online-Version importieren.

Die Mitgliederdaten werden jahrgangsweise aufgenommen, um mit den Informationen die bisherige DLRG-Mitgliederstatistik ergänzend erstellen zu können. Aus softwaretechnischen Gründen erfolgt auf die Eingabe der Ehrenmitglieder keine Plausibilitätsprüfung; dies bitte bei der Erfassung berücksichtigen.

Erstmalig ist bei den Familien eine Plausibilitätsprüfung hinterlegt, die einen Fehler ausgibt, wenn mehr als das zweifache der Familienanzahl an erwachsenen Familienmitgliedern erfasst werden. Diese Prüfung wurde vom Präsidialrat am 9.-11.11.2018 in Düsseldorf auf Antrag des Landesverbandes Baden beschlossen und bekräftigt den Bundestagungsbeschluß aus 1986.

Bezugnehmend auf dem Familienbeitrag in der Mitgliederstatistik, geben wir an dieser Stelle nochmals den vollständigen Wortlaut des Beschlusses der DLRG Bundestagung vom 2.- 4.10.1986 in Schonach zum Familienbeitrag wieder; siehe Rundschreiben Nr. 150 / 86 vom 16.12.1986. Die Bundestagung hat auf Antrag des Landesverbandes Niedersachsen folgenden Beschluss gefasst: „Eltern mit mindestens einem minderjährigen Kind oder alleinerziehenden Personen mit mindestens zwei minderjährigen Kindern zahlen einen Familienbeitrag in Höhe von 2 Erwachsenenbeiträgen. Die Beitragsabführungen an die übergeordneten Gliederungen richten sich nach dem Familienbeitrag.“

Mit der Erfassung der Abfragen in der Mitgliederstatistik (zu Jahrgangsabhängig (Mitglieder bis 10 Jahre)) können sich für die Gliederungen Kosten (in Form von Versicherungsprämien; die der Gliederung über die DLRG-EDV-Materialrechnung in Rechnung gestellt werden.) ergeben. Eine Abstimmung mit dem Schatzmeister kann erforderlich sein.

Mit der Erfassung der Abfragen im Statistischen Jahresbericht (zu 11 Material/Leistung –WRD, Rettungsboote, zu 15 Kursangebote Schwimmausbildung, für Nichtmitglieder, zu 15 Kursangebote Schwimmausbildung, für Mitglieder über 10 Jahre, zu 15 Kursangebote Breitensportkurse, Nichtmitglieder und Mitglieder) können sich für die Gliederungen Kosten (in Form von Versicherungsprämien; die der Gliederung über die DLRG-EDV-Materialrechnung in Rechnung gestellt werden) ergeben. Eine Abstimmung mit dem Schatzmeister kann erforderlich sein.

Sollen einzelne Versicherungen nicht geschlossen werden, muss nach dem Meldeschluss das Referat 1 (Versicherungen in der Bundesgeschäftsstelle) kontaktiert werden.

Zu den Vorbereitungen und der Benutzerführung in den Apps stellen wir euch eine Anleitung zur Verfügung, die alle Schritte (vom Anlegen eines DLRG-Accounts, der Berechtigung bis zur Bedienung in der App) verständlich erläutert. Diese kann über einen Link in der Statistik-App aufgerufen werden.

Die DLRG-Landesgeschäftsstellen und die zentralen Ansprechpersonen der Webmaster wurden im Vorlauf zur Online-Statistik über das Verfahren informiert und können den Gliederungen Auskunft erteilen.

Die Übergliederungen (Landesverbände und Bezirke) sind aufgefordert vor der Weitergabe der Berichte, diese stichprobenweise oder vollständig auf Plausibilität zu überprüfen.

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