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Neue Förderrichtlinie

DLRG-Gliederungen haben die Möglichkeit, für Projekte zum Ausgleich von Struktur- und Entwicklungsdefiziten besondere Fördermittel aus dem Strukturfonds des Bundesverbandes zu beantragen. 

Die Förderung soll dazu dienen, Struktur- und Entwicklungsdefizite im Verband auszugleichen. Ein förderungswürdiges Projekt muss dabei von allen Ebenen parallel ideell wie materiell unterstützt werden. Um dieses gemeinsame Bemühen herauszustellen, können Anträge auch nur über den jeweiligen Landesverband und mit dessen Befürwortung an das Präsidium gestellt werden. Alle sonstigen denkbaren Förderwege sollten ausgeschöpft sein bzw. ggf. als Kofinanzierung einfließen, bevor ein Antrag auf den Weg gebracht wird. Über die Bezuschussung der eingehenden Anträge entscheidet der Förderbeirat.

Die Förderrichtlinie wurde durch den Präsidialrat am 10.11.2018 in Düsseldorf neu beschlossen, womit auch das Verfahren insgesamt neu strukturiert wurde. Die Antragsformulare für die neuen Fördermaßnahmen werden derzeit erarbeitet und in Kürze freigeschaltet.

Die Anträge sind jeweils bis zum 1. Oktober für das Folgejahr über die Landesverbände dem Bundesverband zuzuleiten. Fragen zum Verfahren beantwortet die Bundesgeschäftsstelle, auch unter bgf@bgst.dlrg.de.

Förderrichtlinie als pdf-Download

 

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