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Änderungen im Rahmenvertrag Gebäude-/Inhalts- und Glasversicherung

Für diesen Rahmenvertrag hatten wir bereits im letzten Jahr angekündigt, eine komplette Tarifumstellung vornehmen zu müssen. Schlechte Schadenquoten, aber auch die nicht vorhandene Flexibilität bei der Risikoabsicherung machten eine Neuordnung des Rahmenvertrages unumgänglich.

Die eigenen und gemieteten Objekte werden nach wie vor häufig Opfer von Einbrüchen und Brandschäden. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um die Wachstation am Stadtrand handelt oder die genutzte Fahrzeughalle mitten in der Stadt. Fehlen ausreichende Sicherungsmaßnahmen werden DLRG-Gliederungen schnell Opfer eines Einbruches. Bei z.B. zu alten Elektroleitungen oder fehlenden regelmäßigen Elektroprüfungen ist ein Schaden an der Elektroleitung schnell vorprogrammiert und das Vereinsheim fällt einem massiven Brandschaden zum Opfer.

Allein 75 Prozent aller Inhaltsschäden im Rahmenvertrag in den letzten fünf Jahren waren Einbruchdiebstahlschäden. Mit dem aktuellen Gesamtbeitrag des Rahmenvertrages lässt sich das jährliche Schadenvolumen nicht mehr abwickeln. Der Versicherer benötigt den doppelten Beitrag, um alle Schäden begleichen zu können.

Auch über die Verschärfung von Sicherungsmaßnamen wurde nachgedacht. Wie kann es passieren, dass Diebe schnell und ohne großen Aufwand innerhalb von zehn Minuten eine komplette Fahrzeughalle leerräumen und hunderttausend Euro Schaden verursachen? Sind hier unter Umständen zusätzliche Maßnahmen zu treffen, damit dies nicht passiert? Bedarf es beispielsweise einer Einbruchsmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine Sicherheitsfirma? Müssen Gebäude ab einem bestimmten Wert etwa mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet sein? Mit all diesen Fragen haben wir uns beschäftigt. Immer dabei im Auge, dass es für die Gliederungen finanzierbar und auch umsetzbar sein muss.

Letztlich haben wir uns mit dem Versicherer auf eine Beitragserhöhung für 2020 von durchschnittlich 20 Prozent geeinigt. Für das Folgejahr sind weitere 7,5 Prozent Beitragserhöhung geplant.

Diese 20 Prozent für 2020 klingen erst einmal recht viel. Dem stehen aber die letzten acht Jahre Beitragsstabilität gegenüber. Wenn der Versicherer im Rahmenvertrag die sonst durchaus marktübliche Erhöhung von drei bis vier Prozent jährlich vorgenommen hätte, dann wäre der Beitrag zum heutigen Zeitpunkt weitaus höher. Die Beitragserhöhung ist auch nicht in allen versicherten Risiken gleich hoch. Die Beitragssätze der Risiken mit wenig Schadenvolumen wurden nur gering angepasst, die Beitragssätze der schadenreichen Risiken, wie z.B. Einbruchdiebstahl, umso mehr.

Zusätzlich wurde ein Beitragszuschlag für die Fremdnutzung eingeführt. So sollen die Gliederungen mit ihrer Eigennutzung auch weiterhin von den guten Beitragskonditionen profitieren. Der Beitragszuschlag für die Fremdnutzung kann bei einer Mitnutzung oder Vermietung der Räume an Dritte durchaus weiterberechnet werden.

Angedacht sind auch Beitragsreduzierungen für z.B. installierte Brandmelde- oder Einbruchsmeldeanlagen oder regelmäßig durchgeführte Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln, den s.g. E-Checks. Hier werden wir entsprechende Gespräche mit Fachfirmen in 2020 führen.

Die Veränderungen im Einzelnen:

Bauartklassen:

Statt den bisher zwei Klassen massiv und nicht massiv gibt es nun die drei Klassen Bauart 1 (BAK I und II), Bauart 2 (BAK III und IV) und Bauart 3 (BAK V). Die Zusammensetzung der Gebäudematerialien und Dachbeschaffenheit kann dem Infoblatt entnommen werden.

Container:

Container oder Containerbauten werden ab sofort entsprechend ihres Materials in die oben genannten drei Klassen eingeordnet.

Beitragssätze ab 2020:

 

 Bauart 1

 Bauart 2

 Bauart 3

 Gebäude:

 

 

 

 Feuer

 0,5 ‰

 1 ‰

 2 ‰

 Leitungswasser

 0,3 ‰

 0,3 ‰

 0,3 ‰

 Sturm

 0,2 ‰

 0,5 ‰

 1 ‰

 

 

 

 

 Inhalt:

 

 

 

 Feuer

 0,5 ‰

 1 ‰

 2 ‰

 Leitungswasser

 0,3 ‰

 0,3 ‰

 0,3 ‰

 Sturm

 0,15 ‰

 0,15 ‰

 0,15 ‰

 Einbruchdiebstahl

 2,6 ‰

 3,5 ‰

 3,5 ‰

Zuschlag Fremdnutzung: der Zuschlag für mit anderen „Dritten“ gemeinsam genutzten Gebäuden und Räumlichkeiten liegt in der Gebäudeversicherung bei 20 Prozent, in der Inventarversicherung bei 10 Prozent.

Wer bereits jetzt seine „neuen“ Beiträge an Hand der vorliegenden letzten Versicherungsbestätigungen errechnen möchte, der kann dies mit dem Tarifrechner im Internet-Service-Center (unter https://dlrg.net) bereits jetzt machen.

Auf Grund der oben genannten Änderungen besteht selbstverständlich ein Kündigungsrecht. Es können aber auch jederzeit Versicherungssummen angepasst werden. Hierbei berät Euch gerne die Versicherungsabteilung.

Die neuen Versicherungsbestätigungen für 2020 werden Mitte Januar verschickt. Dort werden alle oben genannten Änderungen eingearbeitet sein. Zusätzlich werden die jährlichen automatischen Anpassungen
(Fünf-Prozent-Vorsorgeerhöhung Inventar und Baupreisindex/Neuwertfaktor Gebäude) durchgeführt.

Eingeschlichene Fehler oder Änderungswünsche bitte nach Erhalt der Versicherungsbestätigung sofort melden, damit diese möglichst noch vor der Jahresabrechnung berücksichtigt werden können. Änderungen, die uns erst ab KW 5 mitgeteilt werden, werden in der ersten Quartalsabrechnung 2020 berücksichtigt.

Das neue überarbeitete Infoblatt „Gebäude-Inhalt“ ist ab sofort im Internet-Service-Center unter https://dlrg.net  zu finden.

Bei Rückfragen steht euch das DLRG-Versicherungsteam unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

 

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