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Bundesfreiwilligendienst an der Küste

Der Zentrale Wasserrettungsdienst-Küste (ZWRD-K) bietet in der Saison 2021 erstmals eine begrenze Anzahl an Plätzen für Rettungsschwimmer an, die ausschließlich im Wasserrettungsdienst als Bundesfreiwilligen­dienstleistende an der Küste tätig sein wollen. Der Zeitraum erstreckt sich vom 15. April bis 14. Oktober 2021. Der BFD wendet sich an volljährige Interessierte aller Altersgruppen.

Die Freiwilligen erwartet der Einsatz als Rettungsschwimmer in Vollzeit. Monatlich erhalten sie ein Taschengeld von 350 Euro, Urlaub ist ebenso wie Sozial- und Unfallversicherungsschutz inbegriffen. Die Unterkunft an der Wachstation wird unentgeltlich gestellt. Notwendige Ausbildungen zu Beginn des Freiwilligendienstes wie Erste Hilfe, Rettungsschwimm­abzeichen Silber, Sprechfunkunterweisung oder Sanitätslehrgang A werden ebenfalls gewährleistet.

Neben der Freude am Schwimmen sowie einer guten körperlichen und psychischen Belastbarkeit sollten Freiwillige kommunikativ sein und Spaß an der Arbeit im Team haben. Das Mindestalter für den Dienst beträgt 18 Jahre, die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein.

Wer sich als Freiwilliger für die Küste bewerben möchte, kann das per E-Mail an bfd@dlrg.de tun. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2020.

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