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Verwendung der DLRG-Wortmarke, der Bildmarke und sonstigen Abzeichen

Die Bildmarke (alle Formen des ovalen Adleremblems), die Wortmarke DLRG sowie das Frühschwimmerzeugnis sind eingetragene Markenzeichen der DLRG e.V. Dies steht auch in §14 der Wirtschaftsordnung.

Die Gliederungen der DLRG sind unter Beachtung der Regelungen zum Corporate Design berechtigt, die Wortmarke und die Bildmarke lizenzabgabefrei für ihren ideellen und steuerlich begünstigten Tätigkeitsbereich zu führen und zu verwenden.

Leider kommt es immer wieder vor, das Firmen örtliche Gliederungen anfragen, ob sie das DLRG-Logo oder die Wortmarke für eigene Zwecke verwenden dürfen. Es werden dann z.B. Spielzeugautos mit DLRG-Logo versehen und offiziell von der Firma verkauft.

Die Verwendung der Wortmarke und der Bildmarke zu Zwecken steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe ist aber gem. Wirtschaftsordnung genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung kann hier nur der Bundesverband erteilen.

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