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Schäden durch übliche Abnutzung sind nicht versichert

Die in unserem Verband eingesetzten Gegenstände, z.B. Funkgeräte oder Boote, werden von Jahr zu Jahr älter. Mit der Zeit kann es durchaus passieren, dass das Material dieser eingesetzten Gegenstände ermüdet. Materialermüdung – oder wie es in den Versicherungsbedingungen heißt: „übliche Abnutzung“ – ist in den Rahmenverträgen der Sachversicherungen, z.B. Elektronik oder Bootskasko, nicht versichert.

Beispiel: Am Boot befindet sich ein Kunststoffstutzen, der als Wasserablauf dient. Dieser funktioniert auf Grund üblicher Abnutzung nicht mehr, bricht plötzlich und als Folge läuft das Boot mit Wasser voll und sinkt. Dieser Schaden ist nicht versichert. 

Wenn dieser Kunststoffstutzen nun aber durch eine plötzliche Einwirkung von außen beschädigt wird und das Boot dann mit Wasser vollläuft und sinkt, dann ist der Schaden versichert.

In den Versicherungsbedingungen der Bootskasko sind die Ausschlüsse z.B. wie folgt definiert:

Nicht versichert sind:

  • Schäden durch Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler, jeweils an den unmittelbar betroffenen Teilen
  • Schäden durch gewöhnliche Abnutzung, Alter, Bearbeitung, Witterungseinflüsse (z.B. Hitze, Sonneneinwirkung, Regen, Schnee, Eis, Frost, Einfrieren des Kühlwassers), Rost, Oxydation, Fäulnis, Wurmfraß, Ratten, Mäuse, Motten und anderes Ungeziefer.

In den Versicherungsbedingungen der Elektronik sind die Ausschlüsse z.B. wie folgt definiert:

Nicht versicherte Gefahren und Schäden

  • durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung

Die vollständigen Versicherungsbedingungen zu den einzelnen Versicherungen sind in Form der Infoblätter im ISC (https://dlrg.net) zu finden oder können bei der Versicherungsabteilung angefordert werden.

Bei Rückfragen steht euch das DLRG-Versicherungsteam unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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