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Mitversicherung von Elementarschäden

Starke Regenfälle, Hochwasserereignisse oder unerwartete Naturereignisse: Schäden, die daraus resultieren können, sind oft verheerend und kaum jemand ist dagegen versichert.

Auch bei uns im Verband haben von denen im Rahmenvertrag Gebäude-/Inhaltsversicherung versicherten Gliederungen nur zwei Prozent eine Absicherung gegen die genannten Elementargefahren vereinbart. Von den rund 2.000 Gliederungen bundesweit haben zudem lediglich 33 Prozent überhaupt einen Gebäude-/Inhaltsvertrag bei uns abgeschlossen.

Gliederungen, die eigenes Material besitzen, aber über keine Inhaltsversicherung verfügen, sollten sich einmal überlegen, eine solche abzuschließen. Die Absicherung gegen die Grundgefahren Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm und Leitungswasser sollte jede Gliederung besitzen. Die zusätzliche Absicherung gegen Elementarschäden kann dann den Versicherungsvertrag optimal ergänzen.

Da wir bezüglich der Elementargefahren und der fehlenden Absicherung durchaus eine große Deckungslücke sehen, werden wir demnächst die bei uns im Rahmenvertrag versicherten Gliederungen anschreiben und nochmals gezielt auf die Mitversicherung der zusätzlichen Gefahren hinweisen, sofern die Gefahr mitversichert werden kann. Es gibt ja auch Gliederungen, die ihre versicherten Gebäude und Inhalte in Hochwassergebieten liegen haben, da bieten die Versicherer leider keine Versicherungslösung an.

Bei Rückfragen steht euch das DLRG Versicherungsteam unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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