Erweiterung des Einsatzbereiches der Bundesfreiwilligen
Bei der Wahl des Einsatzbereiches sind beide Seiten bis auf Weiteres relativ frei, solange die Einsatzstelle und der/die Freiwillige ihr Einverständnis erklären und die Versicherungsfragen seitens der Einsatzstelle solide geklärt sind. Eine „Genehmigung“ durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) oder die Zentralstelle ist ebenfalls nicht nötig. Die im Schreiben aufgeführte „Information“ an das BAfZA erfolgt über die Zentralstelle der DLRG (bfd@dlrg.de) - bis zum Vorliegen eines Musters des BMFSFJ formlos. Die im Schreiben beiden erstgenannten schriftlichen Einverständnis-Erklärungen müssen vorab zwingend an die Zentralstelle weitergeleitet werden, gleiches gilt auch für die am Ende aufgeführte Bescheinigung, damit klar wird, wie lange der Freiwillige wo war.