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Aufhebung von Versicherungsverträgen

Versicherungsverträge können grundsätzlich nicht rückwirkend aufgehoben werden. Gemäß vertraglicher Regelungen wird ein Vertrag erst aufgehoben, wenn der Versicherer Kenntnis vom Risikowegfall hat. Eine Veräußerung oder der Defekt von Material, das extra versichert wurde, muss deshalb unverzüglich gemeldet werden.

Verkauft eine Gliederung beispielsweise ihr Boot, für das eine Bootskasko besteht, so muss dieser Verkauf sofort in der Versicherungsabteilung gemeldet werden. Dort wird dann die veranlasst.

Bei Rückfragen steht euch das DLRG Versicherungsteam unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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