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Grundgesetz ohne Kinderrechte

Die Regierungskoalition konnte sich trotz langer Diskussion nicht auf die explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz einigen. Darüber zeigt sich die DLRG-Jugend sehr enttäuscht. Gerade nachdem in den letzten Monaten die Rechte von Kindern und Jugendlichen massiv eingeschränkt und ihre Bedürfnisse in der Corona-Pandemie unzureichend berücksichtigt wurden, macht dies das kinder- und jugendpolitische Versagen der Regierung noch einmal deutlich. Die geplatzte Einigung stellt einen weiteren harten Schlag gegen die Interessen der jungen Generation dar.

Wie die DLRG-Jugend bereits 2019 auf ihrem Bundesjugendtag beschlossen hat, setzt sie sich dafür ein, endlich die Rechte von Kindern nach der UN-Kinderrechtskonvention in der Verfassung zu verankern. Halbherzige Worthülsen reichen hierfür nicht aus. Das machte die DLRG-Jugend zuletzt auch als Mitunterzeichnerin eines Appells an die Bundestagsfraktion und die Bundesländer deutlich. Die Rechtsposition von Kindern in Deutschland muss in verschiedenen Punkten durch eine explizite Festschreibung im Grundgesetz gestärkt werden. Insbesondere das Recht auf Beteiligung spielt dabei eine große Rolle.

Ein wichtiger Schritt dazu ist eine Absenkung des Wahlalters zu den nächsten Bundestagswahlen, wie die DLRG-Jugend gemeinsam mit anderen Jugendverbänden fordert.

Um die Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen zu sichern, unterzeichnet auch ihr jetzt den Appell #wahlaltersenken (dbjr.de) und fordert die Vertreter*innen eures Wahlkreises im Bundestag auf, sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen stark zu machen!

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