Umsatzsteuerbefreiung für Corona-Dienstleistungen
Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, durch die Einrichtungen ohne Gewinnstreben erbracht werden, sind nach §4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Von dieser Regelung sind auch die entgeltliche Gestellung von Personal, Räumlichkeiten und Sachmitteln, der Betrieb von Impf- und Abstrichzentren sowie der Betrieb von mobilen Abstrich- oder Impfteams durch die Einrichtungen ohne Gewinnstreben umfasst.