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DPO Schwimmen – Retten – Tauchen: Übergangsfrist endet

Als am 1. Januar 2020 die neue Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen - Retten – Tauchen in Kraft gesetzt wurde, hatten die im Bundesverband zu Förderung der Schwimmausbildung (BFS) zusammengeschlossenen Verbände eine großzügige Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen. Hierdurch sollte vermieden werden, dass bei bereits laufenden oder eingeladenen Kursen kurzfristig noch Bedingungen geändert werden mussten. Auch sollten die Verbände Planungssicherheit bei Verbrauch und Beschaffung von Unterrichtsmaterial, Pässen, Urkunden und Abzeichen bekommen.

Mit der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schließung der Bäder hatte zu diesem Zeitpunkt noch niemand gerechnet. Dennoch hält der BFS an seinem Zeitplan fest, die Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 enden zu lassen. „Die Prüfungsbedingungen gemäß der neuen DPO sind nun seit einem Jahr bekannt. Ebenso lange gibt es bereits die neuen Pässe und Urkunden, so dass sich mittlerweile alle ausbildenden Verbände mit dem neuen Material versorgt haben können“, sagt BFS-Präsident Helmut Stöhr. „Für die Ausbildungspraxis ist der Vorlauf sogar noch länger. Die gemeinsamen Handlungsempfehlungen von Kultusministerkonferenz und BFS sind bereits 2017 verabschiedet worden. Sie tragen dem in der neuen DPO verankerten Ziel des „Sicher Schwimmen Könnens“ bereits Rechnung, so dass die Kurse schon längst den neuen Bedingungen angepasst sein können“, so Stöhr weiter. Die endgültige Umstellung auf die Bedingungen der neuen Prüfungsordnung stellt so auch sicher, dass die verbandliche und schulische Schwimmausbildung inhaltlich weiterhin demselben Ziel des „Sicher Schwimmen Könnens“ verpflichtet bleiben und – von didaktischen Unterschieden im Einzelnen einmal abgesehen – der gleichen inhaltlichen Abfolge und Methodik folgt.

Forderungen, auf den aufgelaufenen Ausbildungsstau im Zuge der Corona-Zwangspause der Bäder, mit einer verlängerten Übergangsfrist oder gar vereinfachten Bedingungen zu reagieren, erteilt Stöhr eine klare Absage: „Eine qualitativ gute Wassergewöhnung und Schwimmausbildung ist der sicherste Schutz vor dem Ertrinken und die beste Voraussetzung sich den Bewegungsraum Wasser zu erschließen. Hier bei Qualität und Zeit zu sparen, kann buchstäblich tödlich enden.“ Um mehr Ausbildungen zu ermöglichen, sieht der BFS weiterhin die Kommunen in der Pflicht. Statt auf die Belastungen in Folge der Corona-Pandemie neuerlich mit Kürzungen in der Bäderinfrastruktur zu reagieren, appelliert der BFS stattdessen an die Badbetreiber, den vor der Pandemie vielerorts eingeschlagenen Weg zur Verbesserung, Renovierung und Konsolidierung der Bäderinfrastruktur konsequent weiter zu beschreiten.

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